Bundesregierung: Wer nicht abgehört werden will, darf sich nicht in der Nähe von Telefonen aufhalten

05.10.2007

Wie der Spiegel bereits am 14. Juli berichtete, nutzt die Polizei ferngesteuerte Handys als Wanzen. Jetzt liegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Umfang, Dauer, verwendeter Technik und rechtlichen Grundlagen dieser Maßnahmen vor (BT-Drs. 16/6529). Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss, findet die Ausführungen der Bundesregierung bemerkenswert: 

Wer nicht abgehört werden will, sollte wohl besser die Nähe von Mobiltelefonen meiden. Das legt zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Einsatz von Handywanzen durch die Polizei nahe. Darin versucht die Bundesregierung einerseits nichts zu verraten, andererseits aber auch nichts zu dementieren – und stiftet vor allem Verwirrung.

Während dem Berliner Soziologen Andrej H., gegen den Bundesanwaltschaft und BKA seit September 2006 unter Einsatz sämtlicher technischer Möglichkeiten ermitteln, jeder Versuch, ein wenig Privatsphäre zu wahren, als »konspiratives Verhalten« ausgelegt wird, rät die Bundesregierung zu genau solchen Vorsichtsmaßnahmen.

So sei »die effektivste Schutzmaßnahme ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt». Ferner wird empfohlen, Mobilfunkaktivität im Raum durch einen Mobilfunkdetektor aufzuspüren sowie sämtliche drahtlose Schnittstellen von Mobilfunkgeräten zu deaktivieren. Das klingt schon sehr konspirativ. Ist das »Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik« gar ein Fall fürs BKA?

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