Online-Durchsuchung: Vertuschungsmanöver im Innenausschuss

23.05.2007

Die Opposition hat für die heutige Sitzung des Innenausschusses beantragt, einen Bericht von Lutz Diwell, Staatssekretär im Innenministerium, zu hören. Diwell unterzeichnete im Jahr 2005 eine Dienstanweisung, die Geheimdiensten die Anwendung der rechtswidrigen Online-Durchsuchung ermöglicht. Obwohl dieser Bericht auf der Tagesordnung stand, setzte die Große Koalition ihn gegen die Stimmen der Opposition von der Tagesordnung des Innenausschusses ab.

Nach Auffassung von Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE, handelt es sich dabei um ein billiges Vertuschungsmanöver: »Die Koalition will keine Aufklärung zur Online-Durchsuchung. In der vergangenen Sitzung des Ausschusses wollte sie dazu nur hinter den verschlossenen Türen des Parlamentarischen Kontrollgremiums beraten. Damit würde die Öffentlichkeit nichts von den Ergebnissen erfahren. Heute wird der Tagesordnungspunkt auf massives Drängen der SPD abgesetzt, die ihre Fehler vertuschen will. Das ganze ist grotesk: Schon im Dezember 2006 hat die Bundesregierung gelogen, als sie in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 16/3973) behauptete, dass Online-Durchsuchungen nie durchgeführt worden seien. Kurz: Die Koalition missbraucht ihre Mehrheit, lügt und trickst, um zu verhindern, dass das Parlament Aufklärung leistet und die Regierung kontrolliert. Mit der Dienstanweisung zur Online-Durchsuchung hat die Bundesregierung Recht gebrochen. Mit ihren Tricks verhält sie sich wie ein Ganove, der seine Untaten vertuschen will. Das lassen wir der Bundesregierung nicht durchgehen. Wir werden das Thema Online-Durchsuchung so lange in die Öffentlichkeit und auf die Tagesordnungen bringen, bis die Bundesregierung einlenkt, sich an der Aufklärung beteiligt, ihr Fehlverhalten zugibt und sich an geltendes Recht hält.

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