Nein zur Vorratsdatenspeicherung

18.04.2007

Das Bundeskabinett hat heute den umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dazu erklärt Jan Korte, Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Innenausschuss: Die Vorratsdatenspeicherung setzt jeden unschuldigen Bürger einem Generalverdacht aus. Das verträgt sich nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat. Und dabei bleibt es nicht: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will Bundestrojaner, eine Zentraldatei aller Fingerabdrücke, exzessive Nutzung biometrischer Daten und viele weitere Dateien und Spitzelinstrumente mehr. Die Anti-Terror-Datei hat bereits die Trennung von Polizei und Geheimdiensten beendet, die uferlose Speicherung von Kontaktpersonen ist gängige Praxis, das Bankgeheimnis ist schon vor Jahren gefallen. Das haut dem Rechtsstaat und der Demokratie die Füße weg.

Die Bundesregierung ist nicht glaubwürdig, wenn sie behauptet, nur schwerste Straftaten mit der Vorratsdatenspeicherung verfolgen zu wollen. Schon jetzt werden Forderungen aus der Union laut, Teenager, die Musik aus dem Internet downloaden, per Vorratsdatenspeicherung zu jagen. Die Mautdaten waren nur für Abrechnungszwecke gedacht, jetzt soll das gescannte Kennzeichen zur Verbrecherjagd genutzt werden. Die Kontoauskunft sollte dem Kampf gegen die Mafia dienen, jetzt werden damit Studenten verfolgt, die 20 Euro BAFÖG zu viel kassieren.

Alle Mahnungen an den Innenminister, Augenmaß zu wahren, verhallten ungehört. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird den datenhungrigen Sicherheitsbehörden keine elektronische Kommunikation mehr verborgen bleiben. Sie gefährdet den Informantenschutz von Journalisten und das Berufsgeheimnis von Ärzten, Rechtsanwälten und Geistlichen. Mit gutem Grund hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten festgestellt, dass eine verfassungskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht möglich sein wird.

Bürgerrechte sind keine lästigen Hemmnisse, sondern der Kern unseres Gemeinwesens. Wir werden nicht hinnehmen, dass die Bundesregierung ihren Marsch in den Überwachungsstaat fortsetzt, sondern selbst Widerstand leisten und gesellschaftlichen Widerstand organisieren. Die Vorratsdatenspeicherung wird vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Dort wird Schäuble wie beim Lauschangriff, dem Luftsicherheitsgesetz oder dem Haftbefehl eine Schlappe erleiden.