Antifa-Buttons nicht kriminalisieren

13.11.2006

Nach dem Urtel gegen den »Nix-Gut-Versand«, der wegen der Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt wurde, spricht sich Jan Korte dafür aus, bei Bedarf das Strafgesetzbuch zu ändern, um Antifa-Symbole wie das durchgestrichene Hakenkreuz nicht zu kriminalisieren.

Es ist völlig legitim, dass sich der Bundestag mit einem offensichtlich gesellschaftlichem Prozess und einer aktuellen Diskussion auseinander setzt. Was ist das Problem?

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Jörg van Essen (FDP): Die Gewaltenteilung in der Demokratie, Herr Kollege!)

Es leuchtet mir nicht ein, das man in diesem Hause nicht auch über die Justiz diskutieren kann. Warum sollte man das nicht tun können? Dieses komische Politikverständnis teile ich nicht.

Ich will Ihnen sagen, warum ich diesen Antrag der Grünen ausnahmsweise für wirklich gut halte. Fragen Sie einmal die Kids, die mit einem solchen Button durch so genannte No-Go-Areas marschieren. Das ist überhaupt nicht missverständlich. Die Annahme, dass durch ein wirklich klares antifaschistisches Symbol der Faschismus irgendwie hoffähig gemacht wird, ist völlig absurd.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gerade die jungen Leute nutzen diese Buttons, um unmissverständlich deutlich zu machen: Wir haben mit dem Faschismus und vor allem mit der NS-Vergangenheit nichts zu schaffen! Wir machen da nicht mit! Wir stellen uns dem entgegen!

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Selbst absurde Gerichtsentscheidungen sind im Instanzenzug zu korrigieren, nicht hier!)

Die CDU/CSU sollte heute etwas bescheidener sein, nachdem sie gestern Abend in der Debatte nichts anderes zu tun hatte, als Linke mit rechten Mördern und Totschlägern gleichzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen würde ich heute etwas bescheidener auftreten; das will ich noch einmal deutlich sagen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich will zu diesem Punkt auch noch sagen, dass das Urteil aus Stuttgart ziemlich einmalig ist. Dieses Urteil sehen alle anderen, darauf ist heute zu Recht hingewiesen worden, etwas kritischer. Das sieht selbst der sächsische Verfassungsschutz ein wenig anders, mit dem wir ansonsten nicht sehr viel gemeinsam haben.

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Das glaube ich! Jörg van Essen (FDP): Ich weiß, Sie haben vorher woanders gearbeitet!)

Ja genau, in Osnabrück, wo ich herkomme.

(Jörg van Essen (FDP): Ja, auch da!)

Ich finde, der Bundestag hat die Aufgabe, dann, wenn es offensichtlich eine solche Problematik und dann eine entsprechende Debatte darüber gibt, auch ein politisches Zeichen zu setzen, egal, wie er dieses Urteil bewertet. Wenn er dazu nichts sagen möchte, gibt es auch dafür da haben Sie Recht gute Gründe. Trotzdem haben, wie ich finde, der Bundestag und die hier Anwesenden gerade jetzt in dieser Situation ich verweise noch einmal auf die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung die Aufgabe und die Pflicht, denjenigen jungen Menschen und denjenigen älteren Antifaschisten, die tagtäglich in den Kommunen versuchen, sich dem braunen Mob entgegenzustellen, Anerkennung und Respekt zu zollen. Natürlich schließt das auch diese Symbole ein. Nur zivilgesellschaftliches Engagement zu fordern, ist schön und gut, reicht aber nicht.

(Dr. Peter Danckert (SPD): Was heißt »schön und gut»? Das ist das Wichtigste!)

Das bedeutet vor allem, dass man beim Kampf gegen Rechts keine Vorsicht walten lassen kann. Ganz im Gegenteil! Man muss hier in die Offensive gehen, und zwar mit Symbolen, ohne Symbole, auf der Straße und auch hier im Bundestag. Deshalb unterstützen wir den Antrag.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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