Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den Grundrechten vereinbar

25.04.2012

"Jede Vorratsdatenspeicherung ist ein nicht zu rechtfertigender unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte. Sie beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht. Sich dagegen zur Wehr zu setzen und zur Not auch Strafzahlungen in Kauf zu nehmen, sollte allen Demokraten die Abwendung des Überwachungsstaats allemal wert sein", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Ablauf der EU-Frist für die Bundesrepublik zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Korte weiter:

"Die Bundesrepublik versucht derzeit in insgesamt 74 Verfahren ihre rechtliche Position gegen die EU-Kommission durchzusetzen und nimmt dabei auch Strafzahlungen in Kauf. Es ist nicht einzusehen, dass nur bei der umstrittensten und demokratiefeindlichsten Richtlinie ein EU-Klageverfahren zum Problem erklärt wird. Wenn die Bundesregierung es mit der Verfassung und den Grundrechten ernst nimmt, dann muss sie die Frist der EU-Kommission zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verstreichen lassen. Sie muss vielmehr vehement darauf drängen, dass kein Mitgliedsstaat zur Umsetzung gezwungen werden darf. Stattdessen müsste die Richtlinie jetzt europaweit ausgesetzt werden, bis der Europäische Gerichtshof eine Überprüfung der EU-Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den Artikeln 7,8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 8 und 11 der EU-Grundrechtecharta durchgeführt hat. DIE LINKE will ein demokratisches und freies Europa. Der Kampf gegen den Überwachungsstaat ist schon lange keine rein nationale Angelegenheit mehr."


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