Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

EU kann Nutzen und Notwendigkeit von Vorratsdatenspeicherung nicht nachweisen

26.04.2012

"Weder EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström noch die Befürworter hierzulande konnten bislang die Notwendigkeit und den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nachweisen. All das Gerede über angebliche Schutzlücken entpuppte sich als reine Propaganda und Panikmache", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Ablauf der EU-Frist für die Bundesrepublik zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung. "Ebenso verhält es sich heute mit den angeblich unverantwortlichen Strafzahlungen. Unverantwortlich wäre es, eine grundrechtswidrige Richtlinie umzusetzen, durch die auch der volkswirtschaftliche Schaden um ein Vielfaches höher als die theoretisch möglichen Strafzahlungen wäre." Jan Korte weiter:

 "Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Umsetzung die EU-Kommission per Klage erzwingen will, ist eine einzige bürgerrechtliche Katastrophe. Ich gehe davon aus, dass der Europäische Gerichtshof zu dem Schluss kommen wird, dass Vorratsdatenspeicherungen ein nicht zu rechtfertigender unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte sind. Auch ökonomisch sind die Forderungen von CDU und CSU nach einer schnellen Einführung schlicht fahrlässig. Nachdem bereits der erste Anlauf die Provider rund 330 Millionen Euro für die Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes kostete, wird der nächste Versuch garantiert noch teurer. Und obwohl dies alles auch der Kommission selbst seit einiger Zeit dämmert und auch sie Bedenken gegen die Richtlinie hegt, wird weiter stur an einer verfehlten Politik festgehalten. Es ist doch geradezu absurd, dass jetzt Druck gemacht wird, damit eine dramatisch schlechte Richtlinie umgesetzt wird, deren Änderung Frau Malmström selber für Sommer 2012 zugesagt hat. Die Kommission soll lieber endlich ihre Hausaufgaben machen, anstatt die EU-Staaten zu immer neuen Schritten in den Überwachungsstaat zu drängen.

DIE LINKE fordert daher die sofortige europaweite Aussetzung und den dauerhaften Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung."

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