Arbeitnehmerüberwachungsgesetz vorerst gestoppt, aber Widerstand weiter von Nöten

16.01.2013
Jan Korte

Von Jan Korte, Leiter des Arbeitskreises Demokratie, Kultur, Wissen und Bildung sowie Mitglied des Vorstandes der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Erschienen am 16.1.2013 auf linksfraktion.de
 


In letzter Minute haben öffentliche Proteste die Verabschiedung des arbeitgeberfreundlichen Beschäftigtendatenschutzgesetzes aufgeschoben - im Innenausschuss wurde es von der Tagesordnung genommen. DIE LINKE hatte das gleich nach Bekanntwerden gefordert.

Bespitzelungs- und Datenschutzskandale in großen und kleinen Unternehmen gab es in den letzten Jahren in unschöner Regelmäßigkeit: Egal ob Bahn, Telekom, Lidl oder Aldi, alle nutzten die immer billigeren und einfacheren Möglichkeiten sowie unklare Regelungen und weitgehende Straflosigkeit, um ihre Beschäftigten auszuforschen. Und nach einer kurzen öffentlichen Empörungsphase geschah in der Regel: nichts.

2009 ließ dann die Aufnahme des Beschäftigtendatenschutzes in den Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung doch aufhorchen. Aber das Lüftchen des Wandels und die Hoffnung die "christlich-liberalen" Koalitionäre könnten es ernst meinen, währte nur kurz. Schon der erste Regierungsentwurf stellte am 15. Dezember 2010 klar, dass weder Union noch FDP ein Interesse an einer nachhaltigen Stärkung der Arbeitnehmerrechte hatten. Im Gegenteil. Der Gesetzentwurf stärkte die Rechte der Arbeitgeber. Nachdem sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in einer Sachverständigenanhörung des Bundestages von allen Seiten massive Kritik geäußert wurde und die Gewerkschaften Widerstand ankündigten, verschwand das Ganze wieder in der Schublade und alle hofften, dass es dort auch bliebe. Denn die kritische Meinung war einhellig: Besser kein Gesetz als dieses.

Denn was ist das Problem:

Das Verbot der heimlichen Videoüberwachung sei eine Großtat versichern die Koalitionäre und hoffen darauf, dass niemand merkt, dass der Entwurf die Möglichkeiten der Unternehmer zu offenen und dauerhaften Videoüberwachungen, z.B. unter dem Vorwand der »Qualitätssicherung», massiv ausweiten würde. Ein Verstoß gegen das Verbot heimlicher Videoüberwachung wäre zudem nur eine Ordnungswidrigkeit und könnte locker aus der Portokasse bezahlt werden. Und das Gesetz würde es Arbeitgebern sogar erlauben, illegal ausgeforschte Informationen gegen die Arbeitnehmer zu verwenden.

Munter geht es weiter: In der Bewerbungsphase sollen die Arbeitnehmer künftig auch Fragen nach ihren Vermögensverhältnissen und laufenden Ermittlungsverfahren beantworten müssen. Gesetzliche Unschuldsvermutung für Beschäftigte? Weg damit sagen Union und FDP. Fragen nach einer Schwangerschaft oder Behinderungen bleiben erlaubt. Doch der Wissensdurst der Unternehmer soll darauf nicht beschränkt werden: Durch § 32 Abs. 6 Satz 2 wird Arbeitgebern pauschal das Recht eingeräumt, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben. Der umfassende Einsatz von Internet-Suchmaschinen ist legalisiert. Die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Rechtspflicht der Arbeitgeber zu Transparenz und Mitteilung an den Bewerber entfällt. Auch Bluttests und ärztliche Untersuchungen vor einer Einstellung bleiben zulässig. Und auch bei laufenden Beschäftigungsverhältnissen stärkt der Gesetzentwurf die Rechte der Arbeitgeber auf Kosten der abhängig Beschäftigten.

Unter dem »Compliance»-Deckmantel in § 32d Abs. 3. wird den Arbeitgebern eine allgemeine Lizenz zur Kontrolle verliehen: der Verdacht auf Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit kann eine umfassende Überwachung der Belegschaft nach sich ziehen . Massenhafte Internet und E-Mail-Screenings, wie sie durch die Telekom und die Bahn praktiziert wurden, würden dadurch legalisiert, ArbeitnehmerInnen unter Generalverdacht gestellt..

§ 32c Abs. 2 soll den Unternehmern die Möglichkeit einräumen, für »Planungszwecke» umfangreiche Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten auf Vorrat anzulegen. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Arbeitgeber in diesen Fällen auch Informationen über »Sozialkompetenz», »Teamfähigkeit» oder »Zuverlässigkeit» speichern können sollen. Anstehende Beförderungen dürfen von zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen der Arbeitnehmer abhängig gemacht werden. Die Liste der Beschränkung von Arbeitnehmerrechten ließe sich fortsetzen. Alles in allem also ein Gesetz, das wohl richtiger als »Beschäftigtenüberwachungsgesetz» bezeichnet werden müsste.

»Seht her, wir tun was für den Datenschutz und die Arbeitnehmerrechte», wollte wohl vor allem die bangende FDP im Schlussspurt des niedersächsischen Landtagswahlkampfs verkünden. Offenbar hoffte man, dass niemand sich das komplizierte Machwerk genau ansehen, geschweige denn lautstark protestieren würde. Weit gefehlt. Breiter Protest stoppte vorerst die Koalitionspläne. Mit diesem Anschlagsversuch auf die Arbeitnehmerrechte wurde der langsame Tod der FDP als Bürgerrechts- und Datenschutzpartei ein bisschen beschleunigt. Der gemeinsame Erfolg der Opposition zeigt, dass eine andere Politik im Interesse der Beschäftigten möglich ist. Doch der unsägliche Gesetzentwurf ist noch nicht vom Tisch: Der Innenausschuss soll sich nun am 30. Januar mit dem Gesetzentwurf befassen. Der Widerstand in und außerhalb des Parlaments ist also nach wie vor von Nöten.

linksfraktion.de, 16. Januar 2013