Für Überwachungs-Ideenwettbewerbe gibt es in einem Rechtsstaat Grenzen

12.06.2017

„Die Öffentlichkeit und auch die auf ihrer Konferenz tagenden Innenminister wissen heute, dass nicht mangelnde Befugnisse, sondern Fehler der Sicherheitsbehörden und Inlandsgeheimdienste dazu beigetragen haben, dass der Terror nicht verhindert wurde. Deshalb ist de Maizières Gerede von ‚zwei Zonen unterschiedlicher Sicherheit‘ in Bezug auf verdachtsunabhängige Polizeikontrollen lächerlich und irreführend. Vielmehr müsste von Zonen unterschiedlicher Freiheit und Grundrechte gesprochen werden. DIE LINKE lehnt auch die Forderungen der Innenminister aus Bund und Ländern nach einem Zugriff der Behörden auf die Kommunikation in verschlüsselten Messenger-Diensten klar ab. Weder darf es eine Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co geben, noch dürfen Telekommunikationsanbieter auf digitalem Wege angegriffen werden, um ihre Verschlüsselung auszuhebeln, denn das setzt alle Nutzer unkalkulierbaren Risiken aus.

Auch die Forderungen nach Einsatz von Software zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum oder nach erweiterten DNA-Analysen in der Forensik lehnen wir aus freiheitlich-demokratischer Überzeugung ab. Insbesondere DNA-Phenotyping und die Bestimmung der sogenannten ‚biogeografischen Herkunft‘ sind weder zielführend noch grundrechtskonform. Wie weit wollen die Innenminister noch gehen? Die Überwachungsgesamtrechnung ist bereits jetzt so hoch, dass die Grundrechte kurz vor der Insolvenz stehen.“