Nutzen der Videoüberwachung unklar

22.04.2013

Die Bundesregierung behauptet zwar, dass die Videoüberwachung zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt, kann diese Aussage aber nicht mit Zahlen oder Statistiken belegen. Zudem werde intensiv an biometrischen Identifizierungs- und Verhaltensmustererkennungssystemen geforscht. Angeblich will man diese Technologie aber gar nicht einsetzen, behauptet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage "Ausmaß staatlicher und privater Videoüberwachung" von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann hier heruntergeladen werden:
"Ausmaß staatlicher und privater Videoüberwachung"[1]

Über die Anfrage berichtete Spiegel-Online am 21. April
"Verfassungsschutz überwachte 962 Verdächtige mit Kameras"[2]

und die Tageszeitung neues deutschland vom 18.4.2013
"Friedrich rät zu Besonnenheit"[3]

Links:

  1. https://www.jankorte.de../fileadmin/lcmsjkorte/Downloads/Kleine_Anfragen/AntwortKA_Videoueberwachung.pdf
  2. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/videoueberwachung-verfassungsschutz-hat-962-personen-ausgespaeht-a-895593.html
  3. http://www.neues-deutschland.de/artikel/819068.friedrich-raet-zu-besonnenheit.html