Grundrechte müssen Evaluierungsmaßstab sein

02.05.2011

»Nicht ein bloßer Arbeitsbericht der Sicherheitsbehörden, sondern die Grundrechte müssen bei der Evaluierung der auslaufenden Sicherheitsgesetze der Maßstab sein. Der Grundrechtsschutz darf nicht zu einer nebensächlichen Zusatzoption herabgewürdigt werden«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Äußerungen von Innenminister Hans-Peter Friedrich, die Koalition würde über Zusätze beim Grundrechtsschutz diskutieren. Jan Korte weiter:

»Ohne die nach dem 11. September 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze auf ihre Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Grundrechtseingriffe überprüft zu haben, treibt der Innenminister deren Verlängerung voran. Es reicht nicht, wenn Union und FDP lediglich auf Gutachten zu Anwendung, Funktionalität und Notwendigkeit der Gesetze verweisen, die dem Rest des Bundestags nicht einmal vorliegen. Ohne ein ausführliches demokratisches Verfahren unter Einbeziehung unabhängiger Gutachten zu Auswirkungen der Sicherheitsgesetze auf die Rechte von Bürgern kann nur von einer pauschalen Verlängerung gesprochen werden.

Die Verhaftungen der letzten Woche sind ohne Anwendung der Sondergesetze zustande gekommen. Das wird in der aktuellen Diskussion gerne unter den Teppich gekehrt. Innenminister Friedrich und die Hardlinerfront zwischen Schünemann und Wiefelspütz sollten einmal darüber nachdenken, wie viel Freiheit sie übrig lassen wollen, um etwas zu verteidigen zu haben.«

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