Kleine Anfrage »Geheimhaltung von BND-Akten zur NS-Vergangenheit«

23.03.2011

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zur »Geheimhaltung von BND-Akten zur NS-Vergangenheit« (17/5005)[1] behauptet die Bundesregierung, dass sie »offen und kritisch mit der Vergangenheit des BND und seiner Mitarbeiterschaft« umgehe. Diese Behauptung überhaupt aufzustellen, angesichts einer bis heute andauernden Politik der Geheimhaltung, des Vertuschens und Verschweigens, ist schon ziemlich gewagt. Wenn man sich dann jedoch auch noch die Erläuterungen der Bundesregierung zu den Arbeitsbedingungen der, vor einem Monat eingerichteten, Unabhängigen Historikerkommission (UHK) ansieht, wird klar, dass die Bundesregierung dreiste Augenwischerei betreibt.

Die Offenheit finde nämlich »ihre Grenzen in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze anderer Rechtsgüter, wie z.B. den Persönlichkeitsrechten Dritter und dem für die nachrichtendienstliche Arbeit unerlässlichen Quellenschutz«. Mit eben jenem Verweis auf Sicherheitsinteressen und Quellenschutz haben Bundesregierung und BND über Jahre hinweg eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Vergangenheit des BND und der Organisation Gehlen erfolgreich verhindert. Bislang hat zum Beispiel das Kanzleramt noch niemandem die volle Einsicht in die Akten zu Eichmann gewährt und jede Akteneinsicht durch Journalisten musste mühsam gerichtlich erstritten werden. Und wie weit die Kritik gehen darf, ahnt man, wenn man weiß, dass die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse zwar »der wissenschaftlichen Verantwortung der UHK« unterliege, diese aber der vorherigen schriftlichen Freigabe durch den BND bedarf. Im Klartext: Es darf nichts ohne Erlaubnis des BND veröffentlicht werden. Sollten die Wissenschaftler Ergebnisse zu Tage fördern, die für den BND noch heute belastend sind, könnte es also vom Wohlwollen eben der untersuchten Organisation abhängen, ob diese Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen.

Während der UHK der freie Zugang zu den betreffenden Akten vertraglich garantiert wird, will man sie der Öffentlichkeit generell nicht zur Verfügung stellen. Anders als die UHK, so die Bundesregierung, sei beispielsweise die Journalistin Gaby Weber nicht vertraglich mit dem BND verbunden. Hier offenbart sich ein seltsames Verständnis von kritischem Umgang mit der eigenen Vergangenheit und ein generell problematisches Verständnis der Bundesregierung von der Freiheit der Wissenschaft. Da, wo der BND die Hand nicht drauf hat, soll es auch keine Akteneinsicht geben.

Aber vielleicht muss man sich auf Seiten des BND und des Kanzleramtes ja auch gar nicht so viele Sorgen über allzu kritische Enthüllungen machen. In der aus vier »renommierten externen Historikern« bestehenden Kommission arbeitet kein ausgewiesener Geheimdienstexperte und erst recht kein bislang als Kritiker bekanntgewordener Historiker. Im Gegenteil: Mit Prof. Rolf-Dieter Müller konnte der BND auch einen konservativen Historiker verpflichten, der schon mehrfach als Sachverständiger der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Gefälligkeitsgutachten erstellte, in denen er »Geschichtsfälschung im Dienst der Politik« (SPIEGEL 5/2009) betrieb oder durch schwerwiegende methodische Mängel auffiel. Auch die Behauptung, dass die UHK »umfassende Einsicht« in die Akten des BND erhalte, ist eine verwegene Behauptung. Denn wie die UHK in den kommenden vier Jahren die Geschichte des BND und seiner Vorläuferorganisation, der »Organisation Gehlen«, von 1945 bis 1968 umfassend erforschen will, wo doch bis zum heutigen Tag nur ein Bruchteil der BND-Akten überhaupt erschlossen ist, bleibt ein Geheimnis der Bundesregierung. Knapp 50% des Materials liegt nur noch in z.T. schlecht oder gar nicht mehr lesbarer Form von Mikrofilmen vor und die archivalische Erschließung der Akten ist alles andere als abgeschlossen. Allein für die notwendige Digitalisierung veranschlagt die Bundesregierung noch etliche Monate (Mitte/Herbst 2011). Danach stehen für die Erschließung gerade einmal vier Mitarbeiter im Archiv zur Verfügung! Noch schlimmer sieht es bei der Deklassifizierung der Akten aus: Hier arbeiten fünf pensionierte ehemalige BND-Arbeiter auf Halbtagsbasis die Aktenberge ab. Vermutlich wird sich diese Arbeit noch Jahrzehnte hinziehen.

Das sich unter solchen Bedingungen Historiker bereit erklären zu arbeiten, ist eigentlich unfassbar. Mit einem seriösen wissenschaftlichen Anspruch lässt sich diese Auftragsarbeit von BND- und Kanzleramts-Gnaden jedenfalls nur schwer in Einklang bringen.

Geradezu unverschämt ist die Antwort bei der Frage, warum es denn kein »Nazi-Unterlagen-Gesetz« analog zum »Stasi-Unterlagen-Gesetz« gebe. Antwort der Regierung: Der Umgang mit NS-Akten sei der Normalfall, das Stasi-Unterlagen-Gesetz gebe es, weil es der Wunsch der DDR-Bürgerbewegung gewesen sei. Offensichtlich will sich die Bundesregierung nicht an die »Wünsche« der Opfer des NS-Regimes erinnern, die sich seit 1945 immer für eine Offenlegung der Akten zur NS-Vergangenheit eingesetzt haben, damit aber zumeist auf taube Ohren stießen. Während die Stasi-Unterlagen-Behörde 20 Jahre nach Ende der DDR 1.687 Mitarbeiter hatte, hatte beispielsweise die »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen« im schwäbischen Ludwigsburg 20 Jahre nach Kriegsende exakt 121 Mitarbeiter. Nie in ihrer Geschichte hatte die Zentralstelle, die derzeit mit ganzen 19 Mitarbeitern auskommen muss, auch nur annähernd ausreichende Mittel oder genügend Personal, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Hier zeigt sich einmal mehr, wo der geschichtspolitische Schwerpunkt in der Bundesrepublik liegt: Eindeutig nicht auf Seiten der Opfer massenhaften Mordens.

Das Eingeständnis der Bundesregierung, dass Hans Globke auch vor 1956 der zuständige Mann im Kanzleramt für die Organisation Gehlen war, ist eine kleine Sensation. Bislang tat man ja so, als ob die Organisation Gehlen eine reine Privatangelegenheit von Gehlen und den Amerikanern gewesen sei. Damit stellt sich verschärft die Frage nach alten Seilschaften aus der NS-Zeit und wie weit der Umgang mit Leuten wie Klaus Barbie oder dem Fall Eichmann auch von der politischen Führung der Bundesrepublik gestützt wurde. Der Beantwortung dieser Frage weicht die Bundesregierung geschickt aus, indem sie erklärt, dass »seriöse Urteile über Qualität und Quantität von personellen Kontinuitäten zwischen NS-Staat und dem BND sowie über das Handeln der damals Verantwortlichen [...] erst aufgrund der Forschungen der UHK und gegebenenfalls auch anderer wissenschaftlicher Forschungen möglich sein [werden]».

Offenbar will sie erreichen, dass Fragen nach der politischen Verantwortung von Adenauer und der CDU für die NS-Seilschaften im deutschen Geheimdienst mit Verweis auf die UHK auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. Politisch ist hier aber in erster Linie nicht der BND gefragt, sondern das Kanzleramt! Es wird langsam Zeit, dass auch die Union dieses dunkle Kapitel ihrer Geschichte tatsächlich offen und kritisch aufarbeitet. Bislang hat es von CDU und CSU keinerlei kritische Beschäftigung mit der Ära Adenauer gegeben und das angesichts zahlloser Fälle von braunen Karrieren. Globke, Kiesinger, Filbinger, Oberländer und Lübke waren ja nur die Spitze des NS-Eisberges in der christdemokratischen Nachkriegsgeschichte.

Links:

  1. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/050/1705005.pdf

Schlagwörter