Kosten der Unterkunft: Bundesregierung schiebt Verantwortung ab

27.08.2010

Nach Konzepten der Bundesregierung soll den Kommunen bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft für Empfänger von Sozialleistungen freie Hand gelassen werden. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage von Katrin Kunert, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE hervor. Die Kommunen stehen demnach vor der Wahl, noch mehr Empfänger von Sozialleistungen zum Umzug zu zwingen, oder aus den kommunalen Kassen drauf zu bezahlen.

Hierzu erklärt Jan Korte, Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Anhalt: »Den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheiten zu geben, klingt nur im ersten Moment positiv. In Wahrheit wird die Verantwortung für die Sparorgien der Bundesregierung im Sozialbereich einmal mehr auf die Kommunen abgewälzt. In Berlin einsparen, die politischen und sozialen Folgen nach unten durchreichen: Das Verfahren hat mittlerweile Methode. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung für ihr Handeln selbst Verantwortung übernimmt.«

Der Anteil des Bundes bei den Kosten für die Unterkunft von ALG II-Empfängern soll 2010 von 26 auf durchschnittlich 23,6 Prozent gekürzt werden. Das hatte noch die schwarz-rote Bundesregierung bereits im Oktober 2009 beschlossen.

Aus der Kleinen Anfrage geht hervor, dass Einsparungen durch die Absenkung von Standards erreicht werden könnten. Demnach plant die Bundesregierung eine Rahmengesetzgebung zum Anfang des nächsten Jahres, nach der die Kommunen die Festlegung der Standards für die Kosten der Unterkunft und der Heizung für Leistungsempfänger verantwortlich sein werden. Korte: »Es besteht die Gefahr, dass ärmere Kommunen gar nicht anders können, als bei den Kosten der Unterkunft zu sparen. Die Einheitlichkeit der Lebensbedingungen innerhalb der Bundesrepublik wird damit endgültig ausgehebelt. Die aktuelle Regelung sichert Hartz-IV-Empfängern schon jetzt nur gerade so ein menschenwürdiges Wohnen. Hier gibt es keine Einsparmöglichkeiten. Artikel 1 des Grundgesetzes gilt für alle Menschen in diesem Land.«