Regelsätze für Kinder unverzüglich anpassen

09.02.2010

»Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung sofort handeln: Die Hartz IV-Regelsätze für Kinder müssen schnellstens angepasst werden«, so Jan Korte, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Anhalt. Korte weiter:

»Kinder sind nicht einfach geschrumpfte Erwachsene. Um ihnen eine Chance auf ein gutes Leben zu geben, brauchen sie Bildung, ausgewogene Ernährung und die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese Chance können viele Hartz IV-Empfänger ihren Kindern nicht ermöglichen, wie ich immer wieder in meinem Wahlkreis höre. Die mir geschilderten persönlichen Schicksale können niemanden kaltlassen.«

Damit diese Kinder unverzüglich zu ihrem in Artikel 1 des Grundgesetzes verbrieften Recht kommen wird DIE LINKE im Bundestag Druck machen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht eine Korrekturfrist bis Januar 2011 gesetzt hat, täte die Bundesregierung gut daran, sich im Sinne der Kinder schnellstmöglich an die Arbeit zu machen.

In Sachsen-Anhalt erhalten fast ein Drittel aller Kinder Sozialleistungen. Kindern, die Sozialleistungen erhalten, wird ein menschenwürdiges Existenzminimum nach Artikel 1 des Grundgesetzes verwehrt. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt. In der bisherigen Regelung wird pauschal angenommen, dass der Bedarf von Kindern zwischen 60 und 80 Prozent des Bedarfes für Erwachsene läge.

Jan Korte führt in seinem Wahlkreis regelmäßig Hartz IV-Infotage durch, da sich Betroffene häufig an ihn wenden und es an Beratungsangeboten mangelt. Die nächsten Hartz IV-Infotage mit einer Rechtsanwältin führt Jan Korte am 10. und 11. März in Staßfurt, Bernburg, Köthen und Bitterfeld-Wolfen durch.