Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes ist Mahnung und Verpflichtung zugleich

23.03.2009

Zum Jahrestag der Verabschiedung des sogenannten »Ermächtigungsgesetzes« erklärt Jan Korte (MdB), Mitglied des Parteivorstandes:

Das am 23. März 1933 verabschiedete »Ermächtigungsgesetz« war die entscheidende gesetzliche Grundlage für eine bis dahin noch nicht bekannte Terror- und Willkürherrschaft der Nazis. Mit dem Ermächtigungsgesetz wurden sämtliche Kontrollinstanzen, das Parlament und die Eindämmung von staatlicher Gewalt aufgehoben. Fortan lag alle Gewalt in den Händen der NS-Faschisten, die die neue Macht umgehend nutzten und zuerst die Arbeitbewegung zerschlugen und ihre Repräsentanten in die neu geschaffenen Konzentrationslager sperrten.

Die in einer Atmosphäre des Terrors stattfindende damalige Sitzung verabschiedete mit 444 gegen 94 Stimmen das »Gründungsgesetz« der Naziherrschaft.

Der Parteivorstand der LINKEN erinnert heute daran, dass lediglich die Sozialdemokraten gegen das Gesetz stimmten. Die 81 kommunistischen Abgeordneten konnten nicht mehr an der Abstimmung teilnehmen: Sie wurden durch Terror, Inhaftierung und Willkürhandlungen von der Abstimmung abgehalten, ebenso wie 26 SPD-Abgeordnete. Zu erinnern ist auch daran, dass die Parteien Zentrum und Bayerische Volkspartei dem Gesetz zustimmten und damit für die erforderliche Zweidrittelmehrheit sorgten. Auch dies darf nicht verschwiegen und muss weiter aufgearbeitet werden.

Die Verhinderung der Teilnahme der Kommunisten und einiger Sozialdemokraten durch ungehemmten Naziterror beweist zudem, dass die Nazis nicht verfassungsgemäß die »Macht ergriffen« hatten.

DIE LINKE erinnert an diesem Tag an die Opfer aus den Reihen der kommunistischen und sozialdemokratischen Arbeiterbewegung, die sich dem Nazismus entgegengestellt haben. Zudem erinnert der Tag daran, dass nicht die Parteien der Arbeiterbewegung für Hitlers Terror- und Willkürgesetz stimmten - im Gegenteil.

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