Landrat verweigert Hartz IV-Auskünfte

02.07.2008

Der Landrat des Salzlandkreises (Sachsen-Anhalt) weigert sich, die Arbeitsanweisungen zu veröffentlichen anhand derer entschieden wird, was für einen Hartz IV-Empfänger als angemessener Wohnraum gilt. »Ich verstehe die Geheimniskrämerei des Landrats nicht«, sagte Jan Korte, Bundestagsabgeordneter für DIE LINKE aus Sachsen-Anhalt. Korte weiter:

»Durch diese Intransparenz, die im Landratsamt zelebriert wird, ist es für einen Antragssteller nicht möglich, seinen Bescheid über Arbeitslosengeld 2 zu prüfen. Die Berechnungsgrundlage für den Miet- und Heizkostenzuschuss bleibt geheim, niemand kann prüfen, ab wann eine Wohnung nach dem Hartz-Gesetz gerade noch angemessen ist und wann nicht mehr. Damit sind Menschen, die Hartz IV beantragen müssen, den Behörden völlig ausgeliefert und müssen blind glauben, was im Bescheid steht. Da die Erfahrungen zeigen, dass gerade beim Thema Mietkosten bis zu 40 Prozent der Bescheide fehlerhaft sind und von den Sozialgerichten wieder kassiert werden, ist die Praxis im Salzlandkreis völlig inakzeptabel.

Kein Wunder, dass sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema häufen. Meine Versuche, seitens des Landrats diese Informationen zu bekommen, scheiterten. Ich fordere den Landrat auf, die Heimlichtuerei zu beenden und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu rechtfertigen, wie Bescheide zustande kommen. Diese Selbstverständlichkeit ist in anderen Kommunen längst Praxis.

Kommt der Landrat nicht zur Einsicht, werde ich ihn mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz zur Offenlegung der Berechnungsgrundlage zwingen. Das Gesetz ist bereits vom Landtag beschlossen und tritt bald in Kraft.