DIE LINKE begrüßt Urteil zu Videoüberwachung in Regensburg

20.03.2007

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg grundgesetzwidrig ist, erklärt Jan Korte, Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Innenausschuss:

Ich begrüße die höchstrichterliche Feststellung, dass jede Videoüberwachung einen Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Sie ist ein positives Signal im Kampf gegen den permanenten Ausbau der Video-Überwachung, die sich in den letzten 10 Jahren mehr als verzehnfacht hat. Besonders in den Stadtzentren ist das staatliche und private Überwachungs-Netz inzwischen so dicht, das man sich kaum in der Öffentlichkeit bewegen kann, ohne gefilmt zu werden.

Videoüberwachung kann in Ausnahmefällen ein zusätzliches Hilfsmittel zur Strafverfolgung sein. Die staatliche Praxis, die unklaren Datenschutzgesetze auszunutzen, um eine Ermächtigungsgrundlage für eine räumlich und zeitlich entgrenzte Überwachung der Öffentlichkeit zu erreichen, muss gestoppt werden.

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