Anerkennung von NS-Opfergruppen

29.04.2018

Auch in dieser Wahlperiode engagiere ich mich natürlich wieder im Bereich der Geschichtspolitik. Nachdem es uns in den vergangenen Jahren gelungen ist, dass die „Kriegsverräter“ rehabilitiert und die sowjetischen Kriegsgefangenen endlich als NS-Opfer anerkannt werden, steht nun die Anerkennung der NS-Opfergruppen der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ auf der Tagesordnung. Zwischen 1933 und 1945 wurden mehrere zehntausende Menschen, die von der Kriminalpolizei, der Gestapo, Wohlfahrtsbehörden oder Gerichten zu „Asozialen“ oder „Berufsverbrecher“ erklärt wurden, in Konzentrationslagern interniert. Etwa 16.000 Menschen wurden zudem auf Weisung von Gerichten als sogenannte „Sicherheitsverwahrte“ nach einer Haftstrafe oft ins KZ überstellt. Bis heute sind diese Opfergruppen im juristischen Sinne nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt. Das muss sich ändern.

Eine unserer zentralen Forderungen der letzten Jahre war, dass endlich die eklatanteste Forschungslücke bei der Aufarbeitung von NS-Kontinuität in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich das Bundeskanzleramt, geschlossen wird. Im November 2016 wurde ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Ministerien und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Nachdem eine siebenköpfige Expertenkommission aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entschieden hatte, dass das Institut für Zeitgeschichte gemeinsam mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam die Geschichte des Bundeskanzleramts in der Nachkriegszeit erforschen soll, wird nun seit Ende 2017 tatsächlich geforscht. Im Zentrum des Projekts soll die politische Praxis des Bundeskanzleramts und damit die Art und Weise, welchen Umgang die zentrale Schaltstelle des Regierungshandelns seit seiner Gründung bis in die Ära Schmidt mit der NS-Vergangenheit hatte, stehen. Das klingt zumindest erst einmal ganz gut. Ich werde dies zum Anlass nehmen demnächst einmal die Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung, den Themenfeldern, die untersucht werden sollen und dem Aktenzugang für die Forscherinnen und Forschern zu befragen. Bin jetzt schon auf die Antworten gespannt.