„Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ als Opfer des Nationalsozialismus anerkennen

13.06.2019

Heute vor 81 Jahren begann die zweite Verhaftungswelle der Aktion „Arbeitsscheu Reich“, die vom 13. bis 18. Juni 1938 dauerte und in deren Verlauf von den Nazis mehr als 9000 Männer in Konzentrationslager verschleppt wurden, unter ihnen eine Gruppe von rund 2300 Juden. Die ursprünglich angedachte „Zielgruppe“ der sogenannten Asozialen, zu denen die Faschisten „Bettler, Landstreicher und Alkoholiker“, aber auch „Zigeuner und wandernde Handwerker“ zählten, war auf persönliche Anordnung Hitlers erweitert und antisemitisch ausgerichtet worden. Die „Juni-Aktion“ war dadurch die erste von der Sicherheitspolizei in Eigenregie durchgeführte Aktion, bei der eine große Zahl von deutschen Juden in Konzentrationslager verschleppt wurde: 1256 jüdische Männer kamen ins KZ Buchenwald, 211 ins KZ Dachau und 824 ins KZ Sachsenhausen, wo sie brutalen Schikanen ausgesetzt waren.

Spätestens mit dieser Verhaftungswelle hatte sich der Schwerpunkt der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit von der Bekämpfung politischer Gegner auf die Aussonderung von „Asozialen“ verlagert. Die Inhaftierung der „Arbeitsscheuen“ sollte auf andere „Arbeitsbummelanten“ abschreckend wirken. Außerdem benötigte die SS dringend für ihre Baustoffproduktion in und bei den Konzentrationslagern größere Häftlingskontingente.

Zwischen 1933 und 1945 wurden mehrere zehntausend Menschen, die von der Kriminalpolizei, der Gestapo, Wohlfahrtsbehörden oder Gerichten zu „Asozialen“ und /oder „Berufsverbrechern“ erklärt worden waren, in die nationalsozialistischen Konzentrationslager eingewiesen. Die von den Nazis als „Asoziale“ diskriminierten Menschen wurden als „Ballastexistenzen“ bezeichnet und sollten aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Keine dieser Verfolgtengruppen hat bis heute den Status als NS-Verfolgte im juristischen Sinne erhalten. Wie viele von ihnen die Konzentrationslager überlebten, ist bislang nicht bekannt.

Spätestens im nächsten Jahr, zum 75. Jahrestag der Befreiung des KZ-Auschwitz, wäre es an der Zeit im Deutschen Bundestag klarzustellen, dass kein Mensch mit Recht in ein NS-Konzentrationslager verschleppt, dort legitim gequält oder gar ermordet wurde. Die LINKE wird jedenfalls konstruktiv an einer entsprechenden interfraktionellen Initiative zur Anerkennung der ehemaligen KZ-Häftlinge mit den schwarzen und grünen Winkeln als Opfer des Nationalsozialismus mitarbeiten.