Ressentiments und Feindbilder wurden konserviert

12.11.2012
Jan Korte

Einen Tag vor dem geschichtsträchtigen 9. November wird der Bundestag endlich über die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der LINKEN zum "Umgang mit der NS-Vergangenheit" (Drucksache 17/8134) diskutieren und über zahlreiche geschichtspolitische Anträge abstimmen.

Nachdem im Frühjahr 2010 in den Medien thematisiert wurde, dass in den Reihen der deutschen Sicherheitsbehörden zahlreiche NS-Täter Karriere machen konnten, der BND aber die entsprechenden Akten mit allen Mitteln unter Verschluss hält und eine Aufarbeitung seiner Geschichte verhindert, hat DIE LINKE die Forderung erhoben, Klarheit zu schaffen und die Archive zu öffnen. Nach und nach wurde deutlich, dass der Geheimdienst nicht nur Massenmörder wie Adolf Eichmann und andere vor einer Strafverfolgung schützte, sondern auch nicht davor zurückschreckte, direkte Täter des Holocausts wie Klaus Barbie und Walter Rauff für sich arbeiten zu lassen. Anstelle von Aufklärung praktizierte man jedoch Aktenvernichtungen: So in den Jahren 1996 und 2007, als hunderte Personalakten von BND-Mitarbeitern, die der SS oder der Gestapo angehörten, geschreddert wurden.

Um alle Aspekte dieses Themas zu bündeln, erstellte die Linksfraktion eine umfangreiche Große Anfrage, für deren Beantwortung die Regierung fast ein Jahr benötigte. Dies führte immerhin dazu, dass Ministerien und Bundesländer intensiv in die Beantwortung eingebunden wurden und nun erstmals ein umfassender offizieller Überblick über Umfang und Intensität der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit im Staatsapparat der frühen Bundesrepublik vorliegt. Viele inhaltliche Lücken wurden in der Antwort durch viele Worte überdeckt – wobei die Verantwortung für die Inhaltsleere in zahlreichen Bereichen nicht die gegenwärtige Bundesregierung trifft, sondern Ausdruck des verfehlten Umgangs mit der NS-Vergangenheit in der frühen Bundesrepublik ist. Dies mochte die Bundesregierung jedoch nicht einräumen und beharrte vielmehr auf der falschen Behauptung, "Bund und Länder" hätten "diese Aufarbeitung von Beginn an nachhaltig unterstützt". Von einer solchen "Aufarbeitung von Beginn an" kann absolut keine Rede sein.

Norbert Frei stellte in seiner Studie "Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit" im Gegenteil fest: "Die Selbstverständlichkeit und Pauschalität, mit der sich Politik und Öffentlichkeit zu Anfang der fünfziger Jahre für die von den Alliierten verurteilten Kriegsverbrecher und NS-Täter einsetzte, deren Freilassung forderte und deren soziale Reintegration betrieb, ist das vielleicht Überraschendste, in jedem Fall das bestürzendste Ergebnis dieser Analyse."

Während von der LINKEN die Offenlegung aller Akten und die Aufarbeitung des Umgangs mit NS-Tätern in der frühen Bundesrepublik gefordert wird, wollen Koalition und SPD vor allem die "Erfolgsgeschichte" der Bundesrepublik trotz dieser Belastungen in den Blick nehmen. Auch wenn diese Frage sicher spannend ist, ist die in ihr zum Ausdruck kommende Perspektive auf die "Erfolgsgeschichte Bundesrepublik" sicher nicht die Perspektive von Menschen wie Simon Wiesenthal, Fritz Bauer oder Beate Klarsfeld. Menschen, die ihr Leben damit verbracht haben, Nazitäter aufzuspüren, um so den Opfern und Hinterbliebenen wenigstens ein wenig Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die dabei jahrzehntelang gegen große Widerstände und weitgehend alleingelassen ankämpfen mussten. Und es ist sicher auch nicht die Perspektive derjenigen Menschen, denen eine Anerkennung ihres Widerstandes gegen das NS-Regime und eine Entschädigung für das erlittene Leid bis heute verweigert wird, weil sie Kommunistinnen und Kommunisten waren und dies auch unter Adenauer bleiben wollten.

Neben diesem Unrecht führte die "Resozialisierung" und Integration der NS-Täter in der frühen Bundesrepublik dazu, dass sich in den Behörden über Jahrzehnte hinweg Ressentiments und Feindbilder konservierten, die in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt oder radikalisiert worden waren. So hielt die Kriminalpolizei, besonders das Bundeskriminalamt, bis weit in die 1960er Jahre an den Vorstellungen vom "geborenen Berufsverbrecher" fest. Neben diesen kriminalbiologischen Auffassungen bestand auch die von den Kriminalpolizeibehörden seit dem Kaiserreich vorgenommene rassistische Stigmatisierung von Sinti und Roma als "Asoziale" bis in die jüngste Vergangenheit weiter. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass erst mehr als 67 Jahre nach Kriegsende in Berlin das Denkmal für die 500 000 von den Nazis ermordeten Sinti und Roma eingeweiht wurde. Und während morgens die Bundeskanzlerin in ihrer Rede an die Schrecken der Vergangenheit erinnerte, konnte am gleichen Abend der Innenminister vor einem unkontrollierten Zuzug von Roma warnen und eine menschenunwürdige Absenkung der Leistungen für Asylbewerber fordern. Wenn diese beiden Sachen an einem Tag zusammengehen, dann läuft beim Umgang mit der NS-Vergangenheit nach wie vor etwas gewaltig schief.


Der Artikel erschien auf linksfraktion.de