Nach Verfassungsgerichtsurteil: Regierung spielt bei Korrektur des BKA-Gesetzes auf Zeit

01.09.2016

Am 20. April 2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einige Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Terrorismusbekämpfung für verfassungswidrig. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2018 gesetzt, um die richterlichen Beschlüsse in das BKA-Gesetz einzuarbeiten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte direkt im Anschluss der Urteilsverkündung an, man werde die „aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nacharbeit an dem Gesetz vollumfänglich ausschöpfen“.

Grund genug für Jan Korte und die Linksfraktion sich nach dem Stand der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum BKA-Gesetz in einer Kleinen Anfrage zu erkundigen. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor, in der allerdings 14 von 23 Fragen mit Verweis auf den noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung nicht beantwortet werden. Ein kleiner Skandal ist, dass im Haushaltsplan 2017 keine einzige neue Planstelle für die Einrichtung der durch das Urteil notwendig gewordenen unabhängigen Stellen und für die Bundesdatenschutzbeauftragte, trotz massivem Mehraufwands, vorgesehen ist, während gleichzeitig andere Sicherheitsorgane im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums massiv mehr Mittel und Stellen erhalten. Andere Fragen zu Datenübermittlungen von Bundesbehörden und Bundesländern an ausländische Stellen oder Dritte beantwortet die Regierung lapidar mit dem Hinweis, ihr würden keine verlässlichen Erkenntnisse vorliegen, obwohl diese vom BVerfG beanstandet und ggf. in Drittstaaten zu Menschenrechtsverletzungen geführt haben.

Über die Antwort berichtet netzpolitik.org in einem ausführlichen Beitrag:

"Nach Verfassungsgerichtsurteil: Regierung spielt bei Korrektur des BKA-Gesetzes auf Zeit"[1] (netzpolitik.org vom 31.08.2016)

Die Antwort der Bundesregierung finden sie hier:

Links:

  1. https://netzpolitik.org/2016/nach-verfassungsgerichtsurteil-regierung-spielt-bei-korrektur-des-bka-gesetzes-auf-zeit/