Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Unkontrollierte Überwachung

21.03.2014
Neubau der BND-Zentrale in Berlin

Vor einigen Wochen hatten Jan Korte und die Linksfraktion im Bundestag von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage Auskunft über die „strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Zeitraum 2002 – 2012“ verlangt. Nun liegt die Antwort vor (s. u.) und dieser ist eine Mischung aus praktiziertem Kontrolldefizit und dessen aktiver Bemäntelung durch die Bundesregierung zu entnehmen.

Auffällig ist zunächst, dass die Regierung in ihrer Vorbemerkung weder dem Vorwurf widerspricht, die technischen Bedingungen der Netzinfrastruktur seien seinerzeit in der Gesetzesbegründung zur Novellierung des G 10-Gesetzes (06/2001) falsch dargestellt worden, noch dem seit den Snowden-Enthüllungen im Raum stehenden Verdacht, die westlichen Geheimdienste unterhielten untereinander einen Tauschring, mit dem sie Zugriff auf ihnen aktiv zu erheben untersagte Inlandskommunikation erhielten. Dies genauestens zu untersuchen wird sicher auch eine der zentralen Aufgaben des gestern beschlossenen NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages werden.

Dass die Bundesregierung in ihrer Antwort hingegen den Begriff „Rasterfahndung“ als unzutreffend kritisiert, weil dieser ein polizeiliches Instrument und keines des Nachrichtendienstes darstelle, ist schon eher lustig. Denn tatsächlich stammt die Bezeichnung „Rasterfahndung“ nicht aus kritischer linker Sicht, sondern von Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am VG Frankfurt/Main und stellvertretender Vorsitzender der G 10-Kommission. Dieser erfasst darunter ausdrücklich die strategische Fernmeldeüberwachung des BND nach § 5 G 10 (Huber: Die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes – Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite, NJW 2013, 2572). Nun ja, sei’s drum.

Bemerkenswerter an der Antwort ist die Behauptung der Bundesregierung, dass ihr zu zentralen Tätigkeiten und zur tatsächlichen Überwachungsintensität des BND keine Zahlen vorlägen. Dies ist reichlich unglaubhaft und wäre, wenn dem denn tatsächlich so ist, geradezu fahrlässig und ein Eingeständnis, dass für eine Kontrolle des BND selbst die Grundlagen nicht vorhanden sind. Zudem wird aus den Antworten einmal mehr deutlich, dass der BND auch technisch nicht kontrolliert, sondern ihm vertraut wird. Vertrauen ist bei Geheimdiensten jedoch die allerschlechteste und am wenigsten angebrachte Lösung. Eine effektive technische Kontrolle der strategischen Fernmeldeüberwachung des BND, von der auch täglich millionenfach die Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern hierzulande betroffen ist, ist überhaupt nicht gegeben.

Wir befinden uns deshalb aktuell an einem Scheideweg der gesellschaftlichen Entwicklung: Entweder es gelingt zu verhindern, dass Geheimdienste mit oder ohne Billigung ihrer Regierungen umfassende Überwachungen und ggf. sogar Manipulationen an der Telekommunikation der Menschen durch- und fortführen und damit sowohl rechtsstaatliche als auch humanitäre Prinzipien unterlaufen – oder es gelingt nicht. Der Weg, den wir einschlagen müssen, beginnt mit der Herstellung maximaler Transparenz. Es muss darum gehen, sämtliche Geheimdienstaktivitäten bei der Kommunikationsüberwachung offenzulegen und zu analysieren. Und zwar nicht in geheim tagenden Gremien, sondern gegenüber der Öffentlichkeit. Nur wenn die Gesellschaft weiß, in welchem Umfang Überwachung stattfindet und zu welchem Zweck, kann sie mündig darüber diskutieren und entscheiden, ob sie diese überhaupt gutheißt und wenn ja, in welchen Grenzen und wie diese kontrolliert werden können. Solange dieser Prozess dauert, müssen als Sofortmaßnahmen die Datensammelei des BND und der internationale Datenaustausch ausgesetzt werden.

Über die Antwort der Bundesregierung sind zwei gute Artikel erschienen:

"Der BND ist nicht kontrollierbar" ZEIT-Online vom 20.3.2014:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-03/bnd-ueberwachung-kontrolle-g-10

"BND-Rasterfahndung ohne Kontrolle" neues deutschland vom 21.3.2014:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/927610.bnd-rasterfahndung-ohne-kontrolle.html

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