Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Privacy Shield ist neue Mogelpackung

12.07.2016

„Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Zustimmung der EU-Kommission zum EU-US-Privacy Shield. Korte weiter:

„Das neue ‚Safe Harbour‘-Abkommen ist ein eklatanter Rückschritt in Sachen Datenschutz. Es wäre besser, kein Abkommen zu unterzeichnen als diese Mogelpackung, die sogar die Massenüberwachung durch die US-Geheimdienste legalisiert. Die EU-Kommission ist zugunsten von Wirtschaftsinteressen total eingeknickt, und die Zeche werden die EU-Bürgerinnen und -Bürger zahlen müssen, deren personenbezogene Daten nach wie vor völlig unzureichend vor dem Zugriff amerikanischer Behörden geschützt sind.

Gründe gegen den EU-US-Privacy Shield gibt es viele: Weder sind in den USA die Betroffenenrechte noch die Zweckbindung der übermittelten Daten effektiv gewährleistet. Die Datenschutzkontrolle in den USA ist nicht unabhängig und darüber hinaus völlig ungenügend. Der Privacy Shield bietet gegen den undifferenzierten Datenzugriff der Sicherheits- und Geheimdienstbehörden, der die Menschen zu rechtlosen Objekten eines unkontrollierten Data-Minings macht, nicht ansatzweise einen wirksamen Schutz. Einen wirksamen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation gibt es in den USA ebenfalls nicht. Doch das alles ficht die EU-Kommission nicht an. Die Interessen der großen IT-Unternehmen wiegen offensichtlich, entgegen allen Datenschutz-Sonntagsreden, wichtiger als der Schutz der Privatsphäre der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Nun droht zudem die Gefahr, dass auch ander e Staaten künftig auf eine ähnliche grundrechtswidrige Sonderbehandlung pochen werden. Außerdem könnte die Bundesregierung versucht sein, mit Verweis auf das neue Abkommen, auch eigentlich nötige Änderungen im BKA-Gesetz zum Datentransfer in Drittstaaten nicht vorzunehmen. Alles in allem schon wieder ein schlechter Tag für den Datenschutz.“

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