Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Bundesinnenministerium muss unsichere Bundestagswahl-Software aus dem Verkehr ziehen

07.09.2017

„Die Enthüllungen des Chaos Computer Club (CCC) offenbaren das Totalversagen von Bundesinnenminister de Maizière in Sachen Wahlsicherheit. Falls auf diese Art bei der Bundestagswahl manipuliert werden sollte, ginge das auf die Kappe des Innenministers. Es ist kaum zu fassen, dass die Bundesregierung seit gefühlt einem Jahr über die Gefahr von Wahlmanipulationen redet, aber bei der Sicherung der Infrastruktur so fahrlässig und schlampig agiert. Es wäre gut, wenn das Bundesinnenministerium nicht immer nur unüberprüfbare Warnungen vor Wahl-Manipulationen raushauen, sondern auch konkret die Wahl gegen Angreifer sichern würde“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu den vom CCC aufgedeckten gravierenden Sicherheitsmängeln der bei der Bundestagswahl eingesetzten Software zur Übermittlung der Wahlergebnisse. Korte weiter:

„Es passt schlecht zusammen, wenn im Innenausschuss versichert wird, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon ganz früh in die Vorbereitung und Absicherung der Bundestagswahl einbezogen war und den Bundeswahlleiter unterstützt habe, nun aber herauskommt, dass die eingesetzte Software gegen elementare Grundsätze der IT-Sicherheit verstößt und das offensichtlich den Verantwortlichen beim BSI oder im Ministerium nie aufgefallen ist. Man kann nur von Glück sagen, dass das Bundesverfassungsgericht 2009 dem Einsatz von Wahlcomputern einen Riegel vorgeschoben hat. Kaum auszumalen, wie es dann mit der Sicherheit von Wahlen hierzulande stehen würde, wenn damals dem Drängen der Innenminister von Union und SPD und nicht der Vernunft nachgegeben worden wäre. Der Bundesinnenminister muss jetzt schnellstmöglich gewährleisten, dass bis zur Bundestagswahl sichere Verfahren entwickelt werden. Generell muss gelten, dass eine Beschleunigung der Wahlvorgänge nie Priorität vor Sicherheit, Korrektheit und Nachvollziehbarkeit haben darf.“

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