Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Bundesregierung schönt Menschenrechtslage in der Bundesrepublik

03.02.2009

Zum schlechten Abschneiden der Bundesrepublik beim Länderprüfverfahren vor dem UN-Menschenrechtsrat, erklärt Jan Korte, Mitglied des Parteivorstandes:

Die Kritik des UN-Menschenrechtsrates an der Bundesregierung ist berechtigt. Sie entlarvt die Doppelmoral der Regierung, die gerne auf andere zeigt und im eigenen Verantwortungsbereich Menschenrechtsverletzungen verschweigt.

Die Situation der Flüchtlinge und Migranten, die neben einer integrationsfeindlichen Gesetzgebung durch den Staat auch mit häufig auftretenden Formen von Rassismus und Diskriminierung konfrontiert werden, ist beschämend. Doch wenn dann auch noch die Aktivitäten der Bundesregierung im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus so übertrieben dargestellt werden, wie es Erler (SPD) und Altmaier (CDU) gestern taten, dann verspielt die Bundesrepublik auch ihre letzte Glaubwürdigkeit in Sachen Menschenrechten.

Wenn es um die Durchsetzung von Menschenrechten in unserem Land geht, gibt es jedoch noch weitaus mehr zu kritisieren.

Zum Beispiel besagt Artikel zwölf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass »niemand willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr« ausgesetzt werden darf. Diese Freiheitsrechte wurden jedoch in den letzten Jahren im Namen der Terrorismusbekämpfung massiv vom Staat beschnitten, sei es durch die umstrittenen Onlinedurchsuchungen oder die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

Auch den Artikeln 23 und 25 der Erklärung, mit welchen einem Jeden eine menschenwürdige Lebenshaltung gewährleistet werden soll, wird mit Hartz IV, Niedriglöhnen oder Leiharbeit kaum Genüge getan. Armut trotz Arbeit, ist ein nicht hinnehmbarer Zustand für DIE LINKE, die deshalb Mindestlöhne und eine soziale Alterssicherung fordert.

Anders als die Bundesregierung begreift DIE LINKE Menschenrechte als Summe sozialer, kultureller, bürgerlicher und politischer Rechte. Sie sind unteilbar und nicht nach jeweiliger politischer Opportunität auslegbar.

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