Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Vereinheitlichung des Melderechts - bundesweiter Onlinezugriff auf Meldedaten

29.06.2012

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Meldewesens stand gestern erneut auf der Tagesordnung des Bundestages. Jan Korte äußerte sich kritisch zum geplanten länderübergreifenden Onlinezugriff der Behörden auf die Daten der Meldebestände.

Zu Protokoll gegebene Rede von Jan Korte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Fortentwicklung des Meldewesens" (MeldFortG) (Drucksache 17/7746) am 28.06.2012.

"Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,

seit der Föderalismusreform 2006 fällt das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes. Das neue Gesetz führt das bisherige Melderechtsrahmengesetz mit den Landesmeldegesetzen zusammen. Behauptet wird von der Bundesregierung es diene der Fortentwicklung des Meldewesens. Wesentliches Instrument ist der länderübergreifende Onlinezugriff der Behörden auf die Daten der Meldebestände. Die Sicherheitsbehörden sollen ebenfalls länderübergreifend rund um die Uhr online auf die Meldedaten zugreifen können. Dazu sollen die Länder ggf. Abfrageportale schaffen.

Meldedaten waren und sind ein begehrtes Objekt, bei Sicherheitsbehörden und Wirtschaft gleichermaßen. Frühere Überlegungen zielten auf ein zentrales Melderegister, am besten mit einer einheitlichen Identifikationsnummer für die Gemeldeten. Dazu wurde im letzten Entwurf unter Schäuble noch die Steuer-ID-Nummer eingesetzt. Mühsam und in langen Auseinandersetzungen wurden diese Pläne zurückgestutzt.

Ein zentrales Register ist im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen, wohl aber der automatisierte Zugriff auf die 5200 Melderegister. Angesichts der technischen Entwicklung ist das fast so gut wie ein Zentralregister – wollte man also das Meldewesen tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter entwickeln, müsste gerade angesichts des rasanten Fortschritts in bei Datenverarbeitung und –nutzung und vor allem der kommerziellen Nutzung umso schärfer Datensparsamkeit, Zweckbindung bei Abruf bzw. Weitergabe und Zugriffsberechtigungen geachtet werden. Das wäre eine Fortentwicklung des Meldewesens, die den Namen verdiente.

Wird hier zu wenig reduziert, so wird andererseits bei den Auskunftsrechten über die Datenverwendung und bei den Einspruchsmöglichkeiten nicht in erforderlichem Umfang auf deren Erweiterung gesetzt. Nicht zu akzeptieren ist es, dass für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften die Meldebehörden als regelrechte Serviceeinrichtungen fungieren sollen, die auch die Daten der Angehörigen, die nicht Mitglied der entsprechenden Religionsgemeinschaft sind, übermitteln dürfen. Gruppenauskünfte sollen erteilt werden können mit mehr als 14 Grunddaten; das dabei zu berücksichtigende Interesse wird bei Wissenschaft und Forschung sowie der Gesundheitsvorsorge offensichtlich grundsätzlich vorausgesetzt. Angesichts der Kommerzialisierung auch des Wissenschaftsbereich ein datenschutzrechtlicher Treppenwitz.

Schon die Erarbeitungs- und Beratungsphase des Gesetzes stand unter permanentem Druck der datennutzenden Lobbys. Das Gesetz hat versäumt, unüberschreitbare Grenzen zu formulieren, so dass die Furcht nicht unbegründet ist, das eine Ausweitung der Verwendungsmöglichkeiten der Daten die andere jagen wird. Schon jetzt wird zum Beispiel die automatisierte Bonitätsprüfung bei Vertragsabschlüssen beim Abschluss von DSL-Verträgen oder ähnlichem gefordert.

Den kritischen Anmerkungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schließen wir uns an: die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht der Vermieter bei an- und Abmeldung ist nicht begründet, das Festhalten an der Hotelmeldepflicht genauso wenig, zumal es sich dabei vermutlich um Polizeirecht handelt. Die Melderegisterauskünfte in den §§ 44 und 45 sind ungenügend geregelt und das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen - Parteien, Alters- und andere Jubiläen - sollte durch ein Einwilligungsrecht ersetzt werden (§50 BMG-E). Für die Verwendung in Adressbüchern sollte ebenfalls eine Einwilligungslösung vorgeschrieben werden.

Angesichts der Bedeutung der Meldedaten und der rasanten technischen Entwicklungen sind die Schutzinstrumente in diesem Gesetz, sowohl was ihren kommerziellen Nutzen betrifft, als auch den Zugriff staatlicher Behörden, ungenügend ausgestaltet. Die absehbaren Versuche von Unternehmen, aber auch von Bundeswehr und Religionsgemeinschaften eine noch einfachere Meldedatennutzung zu erreichen bzw. Privilegierungen für die eigene Klientel durchzusetzen, werden zunehmen.

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats hat die Bundesregierung zugesagt, die finanziellen Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen darzustellen. Die Bundesregierung hat diese Zusage meines Wissens nicht eingehalten. Der Bundesrat hatte seine Bitte detailliert begründet:

Das Bundesmeldegesetz in der vorliegenden Fassung hat direkte und indirekte finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Länder und der Kommunen. Der Umfang ist nirgends hinreichend dargestellt.

Auch aus diesem Grund lehnt meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank."

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