Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Kampf gegen die Kontrollgesellschaft wird zentrale Aufgabe emanzipativer Politik

04.10.2013

Nahezu täglich werden neue Dimensionen des millionenfachen und automatischen Abhörens und Abgreifens von Kommunikationsdaten zu nachrichtendienstlichen Zwecken durch die Materialien des Whistleblowers Edward Snowden öffentlich. Der Skandal um den Missbrauch von Kommunikationsdaten, der Anfang Juni mit den Stichworten „PRISM“ und „Tempora“ offenbar wurde, zeigt die Totalität des nachrichtendienstlichen Zugriffs auf die alltägliche Kommunikation der Menschen. Vor wenigen Tagen hat die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff in einer Rede vor der UNO das Problem „NSA“ und internationale Beziehungen auf den Punkt gebracht. Anders als die Bundesregierung sprach Frau Rousseff US-Präsident Obama direkt an und stellte konkrete Forderungen, z. B. den Schutz von Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Menschenrechten im Internet sowie die Gewährleistung von Netzneutralität. So kann es aussehen, wenn ein Staatsoberhaupt das Problem verstanden hat und handelt!

Ähnliches fordern auch die Datenschützer des Bundes und Länder als ein Ergebnis ihrer gemeinsamen Konferenz am 2. Oktober 2013. In ihrer Erklärung heißt es, die Verantwortlichen sollten „durch die Verabschiedung eines internationalen Abkommens globale Standards zum Schutz personenbezogener Daten (…) schaffen, die auf den im Jahr 2009 von der Internationalen Datenschutzkonferenz in Madrid verabschiedeten Standards („Madrid Declaration“) aufbauen könnten. Konkret schlagen die Datenschützer ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vor. Diese Vorschrift verbietet willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in Privatleben, Familie, Wohnung und Schriftverkehr und schreibt das Recht des Einzelnen auf Schutz vor solchen Eingriffen fest.“ Und an anderer Stelle fordern sie dort die Verantwortlichen des Bundes und der Länder auf, „nationales, europäisches und internationales Recht zu ändern, verfassungswidrige nachrichtendienstliche Kooperationen abzustellen, die Kontrolle der Nachrichtendienste zu intensivieren, Initiativen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu starten, völkerrechtliche Abkommen wie das Fluggastdatenabkommen und das Überwachungsprogramm des Zahlungsverkehrs auf den Prüfstand zu stellen und auch innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, dass die nachrichtendienstliche Überwachung durch einzelne Mitgliedstaaten nur unter Beachtung der Europäischen Grundrechtecharta erfolgt“.

Die Bundesregierung wedelt dagegen mit Erklärungen der NSA und des britischen Geheimdienstes GHCQ, wonach schon alles rechtens sei. Und Merkel hat natürlich einen guten Grund für ihre Passivität: Die deutschen Geheimdienste stecken bis über die Schlapphutkrempe mit im Spitzelsumpf. Seit vielen Jahren arbeiten Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz eng und verlässlich mit der NSA und GHCQ bei der umfassenden Kontrolle der Kommunikation der Bevölkerung zusammen.

Die von der Bundesregierung bisher angewandten Aufklärungsmethoden – Fragebögen an die Regierungen der USA, Großbritannien und einige Telekommunikationsunternehmen, Regierungsgespräche und briefliche Zusicherungen über die Einhaltung von Gesetzen – konnten die aufgeworfenen und für demokratische Gesellschaften kritischen Fragen nicht ansatzweise klären.

Die geheimen und teilweise mit Druck durchgesetzten Absprachen mit den Telekommunikationsunternehmen zur Kooperation im In- und Ausland, die dann wiederum selbst zur Geheimhaltung verpflichtet wurden, sind Anzeichen für Allmachtsansprüche der Nachrichtendienste, die weder durch die vorliegenden Bedrohungsanalysen begründet, noch in ihrem Ausmaß mit geltenden Gesetzen gerechtfertigt werden können. Auch in diesem Missbrauch staatlicher Macht gegenüber Privaten, die zur Kollaboration verpflichtet werden, droht die Zersetzung demokratisch-rechtsstaatlicher Grundregeln.

Der Widerspruch zwischen der wiederholten öffentlichen Erklärung, es sei nunmehr alles aufgeklärt, und den Schlagzeilen in den nächsten Tagen über neue, noch umfassendere Abhörmaßnahmen, fördert die berechtigte Sorge um die Gültigkeit von Menschen- und Bürgerrechten in der Europäischen Union und in den internationalen Beziehungen, besonders zwischen der EU und den USA sowie Großbritannien. Die Bundesregierung sei gegenüber den Nachrichtendiensten entweder hilflos oder habe eigene Interessen an der Verschleierung der tatsächlichen Situation – diese Alternative gewinnt zunehmend an Überzeugungskraft. Beide Varianten wären allerdings Symptome einer schweren Beschädigung der Demokratie.

Die schonungslose öffentliche Aufklärung der tatsächlichen Praxis der Nachrichtendienste, die umfassende Überprüfung der geltenden nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen und die Bereitschaft, die umfassende Geltung von Menschen- und Bürgerrechten im Bereich der Telekommunikation wiederherzustellen, müssen Voraussetzung sein für jedes weitere Gesetz, jedes neue Abkommen und jede Neuverhandlung bisher geltender Abkommen wie PNR (Fluggastdaten), SWIFT (Bankdaten), „Safe-Harbour“ und vielen anderen.

DIE LINKE fordert daher von der neuen Bundesregierung zu allererst, endlich eigenständige, unabhängige, sachverständige Untersuchungen zu der tatsächlichen Praxis der nachrichtendienstlichen Zugriffe auf die Kommunikation europäischer Bürgerinnen und Bürger einzuleiten. Über die Erkenntnisfortschritte müssen Parlament und Öffentlichkeit kontinuierlich informiert werden.

DIE LINKE fordert, an diesen Prüfungen den Whistleblower Snowden zu beteiligen und ihm zu diesem Zweck Asyl nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes zu gewähren. Visum und Einreise sind danach problemlos möglich, wenn das Bundesinnenministerium zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat. Weitere Forderungen der LINKEN nennt ein Antrag, den DIE LINKE Anfang September in den Bundestag eingebracht hat. Darin fordert die Fraktion u.a.:

  • die unkontrollierbar gewordene Zusammenarbeit der Nachrichtendienste in Europa und zwischen Europa und den USA einzustellen und als ersten Schritt dazu die entsprechenden Abkommen und Verträge auszusetzen.
  • sämtliche einschlägigen europäischen, internationalen und deutschen Verträge, Abkommen und Richtlinien einschließlich ihrer einschlägigen Zusatzvereinbarungen benutzerfreundlich zu veröffentlichen, die Datenaustausch und Datenerfassung von und zwischen Nachrichtendiensten regeln und sofort beenden soweit der grenzüberschreitenden Austausch der Dienste betroffen ist. Dazu zählen insbesondere die Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten (PNR), das Bankdatenabkommen EU-USA (SWIFT), die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und das Abkommen zum Austausch von (biometrischen und DNA-) Daten zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten der USA und der EU. Dazu gehört auch, die ehemals mit den Westalliierten getroffenen, geheimen Sonderabsprachen zu veröffentlichen und möglicherweise weiterhin geltende Sonderrechte aufzuheben. Dies gilt auch für mögliche Regelungen im Nato-Truppenstatut.
  • alle Verträge, Absprachen und Vereinbarungen zwischen deutschen, europäischen, sowie besonders britischen und US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmen insoweit offenzulegen, als darin Abhör- und Datenausleitungs- oder Zugriffsmaßnahmen durch die Nachrichtendienste festgelegt sind, und diese Bestimmungen sofort auszusetzen.
  • alle Gesetze, Richtlinien und Verordnungen auf nationaler und EU-Ebene, in denen der Datenaustausch von und mit Sicherheitsbehörden geregelt ist, daraufhin zu prüfen, ob durch die technische Entwicklung, wie zum Beispiel Anwachsen der Speicher- und Analysekapazitäten, frühere rechtliche Beschränkungen umgangen oder missbraucht werden können und diese dann sofort zu beenden.
  • sofort die sogenannte Strategische Aufklärung des BND einzustellen und die dafür eingesetzten Haushaltsmittel entsprechend zu sperren sowie die bisherige Praxis unabhängig zu evaluieren.

Der dringend erforderliche Paradigmenwechsel in der deutschen und europäischen Innen- und Sicherheitspolitik wird allerdings mit der wahrscheinlichen Koalition von Union und SPD oder einer ebenfalls möglichen Schwarz-Grünen Bundesregierung in weite Ferne rücken. Nur ein von breiten Teilen der Gesellschaft getragenes Mitte-links-Projekt böte die Chance darauf, dass die persönliche und individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger und nicht ihre permanente anlasslose Kontrolle zur politischen Richtschnur würde. Daran zu arbeiten wird eine der Aufgaben der LINKEN in der nächsten Wahlperiode.

linksfraktion.de, 4. Oktober 2013

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