Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Endgültig auf Vorratsdatenspeicherung verzichten

09.05.2014
Jan Korte, DIE LINKE: Endgültig auf Vorratsdatenspeicherung verzichten

Die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten wurde von Beginn an aus der Bürgerrechtsbewegung als Angriff auf die Grundrechte kritisiert. Seit fast zehn Jahren kritisiert DIE LINKE das Vorhaben im Parlament: In dieser Zeit wurde die bundesdeutsche Regelung zur anlasslosen Datenspeicherung vom Verfassungsgericht kassiert, vor kurzem erst hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie wegen Verstößen gegen die Europäische Grundrechtecharta für ungültig erklärt. Es ist endlich Zeit zu erkennen, dass die Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens unvereinbar mit dem demokratischen Rechtsstaat ist. Der politische Beschluss, von diesem Vorhaben endgültig abzurücken, ist längst überfällig, hat Jan Korte in seiner Rede zum Antrag der LINKEN "Endgültig auf Vorratsdatenspeicherung verzichten" [PDF] erklärt.

Jan Korte (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte wird aus folgendem Grund noch interessant werden: Bei Ihrem Redebeitrag hat für Ihren Koalitionspartner nur Burkhard Lischka einmal kurz und zaghaft geklatscht. Deswegen sind wir natürlich sehr gespannt darauf, was die heutige Position der Sozialdemokratischen Partei zur Vorratsdatenspeicherung ist.

(Dr. Eva Högl (SPD): Die ist ziemlich klar!)

Sie waren sonst immer dafür. Vielleicht sind Sie jetzt dagegen. Dann würden wir Sie unterstützen.

Nun aber zum Thema. Ich kann mich noch gut an meine allererste Rede hier im Bundestag im Jahre 2005 erinnern. Auch sie galt der Vorratsdatenspeicherung. Sie war, fand ich, inhaltlich überzeugend und gut. Rhetorisch war sie sehr schlecht. Ich will damit aber sagen: Seit 2005 haben wir Ihnen als Opposition in wechselnder Zusammensetzung mehrfach das gesagt, was Sie nun höchstrichterlich gleich zweimal aufs Butterbrot geschmiert bekommen haben. Das wäre doch in der Tat für die Konservativen heute Anlass, einmal in sich zu gehen und darüber nachzudenken, ob sie Ihre Position nicht korrigieren und dem EuGH sowie dem Bundesverfassungsgericht folgen sollten.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf von der CDU/CSU)

‑ Das war ein freundlich gemeinter Hinweis, um in einen kritischen Dialog zu treten.

Nach dem Bundesverfassungsgericht hat der Europäische Gerichtshof in der Tat in einer noch viel deutlicheren Art und Weise klar gesagt, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verstößt. Das muss man doch zur Kenntnis nehmen. Was machen Sie? Sie stellen sich hin und sagen: Das ist uns alles völlig schnurzpiepegal, wir machen es jetzt trotzdem.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Stimmt doch gar nicht! Das ist völlig unsachlich, was Sie da vortragen!)

Wir machen das weiter. Mal gucken, was die SPD dazu macht.

Erstens. Bei der Vorratsdatenspeicherung ‑ das muss man vielleicht noch einmal in Erinnerung rufen ‑ werden nun Kommunikationsanbieter dazu verpflichtet, all diese Verbindungsdaten anlasslos und verdachtsunabhängig ‑ das ist doch der eigentliche Kern; damit wird der Rechtsstaat auf den Kopf und nicht auf die Füße gestellt ‑ zu speichern. Das ist logischerweise nichts anderes als ein Generalverdacht gegen alle in Europa und Deutschland lebenden Menschen. Man kann das doch allen Ernstes nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Ich möchte etwas ansprechen, das in der Debatte ein wenig unterbelichtet gewesen ist. Viele Journalisten und Journalistenverbände haben jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorratsdatenspeicherung ein enormer Anschlag auf die Pressefreiheit ist, weil nämlich Quellenschutz nicht mehr gewährleistet werden kann bzw. weil Kontakte von Journalisten zu Whistleblowern ‑ oder was weiß ich zu wem ‑ nachvollzogen werden können. Auch das gilt es zu beachten.

Drittens. Es gilt ‑ das ist, wie ich finde, auch eine wichtige Frage ‑ zu beachten, dass beispielsweise all die anonymen Seelsorge- und Beratungsstellen ‑ diese Institutionen sind für viele Leute in Krisensituationen extrem wichtig ‑, die logischerweise maßgeblich über das Telefon arbeiten, gefährdet sind. Im Zweifel wird man nicht mehr anrufen, weil man nicht weiß, was wann und wo über einen aufs Tableau kommt. Auch das gilt es, finde ich, zu beachten.

Viertens. Wir haben schon bei der ersten Lesung der Anträge der Grünen und der Linken vor einigen Wochen darauf aufmerksam gemacht ‑ auch das wird von Ihnen offenbar nicht zur Kenntnis genommen, was einen ein Stück weit fassungslos macht ‑, dass die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Instituts ohne Interpretationsspielraum nachgewiesen hat, dass es seit dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung in keiner Hinsicht eine Schutzlücke gibt. Die gibt es einfach nicht. Das müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen. Abgesehen von der Grundrechtsfrage ist offensichtlich auch wissenschaftlich nachgewiesen worden, dass man die Vorratsdatenspeicherung für eine Ermittlung in diesem Umfang nicht braucht.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Ein Gutachten! Da gibt es viele andere!)

Es ist doch unfassbar, dass Sie das nicht zur Kenntnis nehmen. Seit 2005 tragen wir Ihnen das vor.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Zur Kenntnis nehmen wir das! Wir ziehen nur andere Schlussfolgerungen!)

Sie nehmen das nicht zur Kenntnis und reden so, wie Sie 2005 auch schon geredet haben. Es ist nun wirklich sehr bedauerlich, dass es dort keinerlei Weiterentwicklung im Denken gibt.

(Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Hoffnung stirbt zuletzt!)

Fünftens. Die Gerichte sind nun zum zweiten Mal deutlich eingeschritten. Ja, der Hinweis ist natürlich richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass es per se unzulässig ist.

(Marian Wendt (CDU/CSU): Auch der EuGH!)

Aber es hat auch nicht gesagt: Liebes Parlament, bitte führt in einer abgespeckten Variante eine Vorratsdatenspeicherung ein.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das wäre ja auch noch schöner! Das ist Ihre Version!)

Das hat es dezidiert nicht getan.

Wir sind jetzt an einem Punkt ‑ da sind ausnahmsweise Sie einmal gefragt ‑, an dem man nicht alles, was juristisch erlaubt und technisch möglich ist, auch machen muss. Damit sind wir beim Kern der parlamentarischen Arbeit. Das müssen Sie jetzt entscheiden.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Hört! Hört! ‑ Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wir haben uns entschieden!)

Wir als Linke haben als Opposition eine klare Position dazu.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Jetzt haben Sie den Dreh gekriegt! Juristisch ist es erlaubt! Sehr schön!)

Die ist von allen möglichen Kreisen ‑ der Justiz, der Wissenschaft und der Bevölkerung ‑ bestätigt worden. Es wäre schön, wenn Sie heute den Anträgen, die von Linken und Grünen vorgelegt wurden, folgen würden; denn dann könnten wir uns diese mittelaufregenden Debatten in Zukunft sparen und müssten nicht noch weitere Gerichtsurteile abwarten.

Zusammengefasst: Erstens. Verzichten Sie endlich auf jegliche Form von Vorratsdatenspeicherung, ob auf europäischer oder auf nationaler Ebene. Das untergräbt den Rechtstaat. Schluss damit!

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Nutzen wir als Parlamentarier ‑ das wäre eine wirkliche Aufgabe für den Bundestag, weil von der Bundesregierung dazu natürlich gar nichts zu erwarten ist ‑ doch das EuGH-Urteil, um einmal in uns zu gehen und alle Sicherheitsgesetze, die seit Nine-Eleven erlassen worden sind, zu überprüfen.

Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn:

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

Jan Korte (DIE LINKE):

Das ist natürlich schade. Ich hatte noch ein paar Hinweise für die Koalition. ‑ Nutzen wir das, um alle Gesetze noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und zu schauen: Sind sie verhältnismäßig gewesen? Inwieweit haben sie den Rechtstaat beschädigt? Brauchen wir sie überhaupt? Dazu sind wir auf jeden Fall bereit. Es wäre schön, wenn man das aus den Reihen des Parlaments gemeinsam machen könnte. Wir sind der Auffassung, dass wir in Europa und Deutschland mit dem EuGH-Urteil eine Zeitenwende hin zu mehr Datenschutz und Bürgerrechten einleiten sollten. Es wäre schön, wenn Sie dabei ausnahmsweise einmal mitmachen würden.

Danke.

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