Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Bundesregierung stopft selbst produzierte Datenlecks

16.10.2015

Rede zu Protokoll in der 130. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015 - TOP 21: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Drucksache 18/6186 / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/6390

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen

der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung hier heute vorlegt, wird für mehr Datenschutz sorgen. Das klingt erstmal positiver, als es ist: Denn mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes soll ein Datenleck gestopft werden, welches die Bundesregierung gerade erst mit dem vor kurzem verabschiedeten "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" aufgerissen hatte.

Ein Ziel dieses Gesetzes war die Einführung des so genannten "Ähnlichenservice" im Bundeszentralregister. Bislang besteht dieser Service im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister beim Bundesamt für Justiz. Abfrageberechtigt sind die Strafverfolgungsbehörden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen ebenfalls eingeschränkt Daten wie Personendaten und aktenführende Stelle abfragen. Lässt sich eine Anfrage nicht eindeutig einem Datensatz zuordnen, werden zunächst zu 20, dann zu 50 ähnlichen Namen Datensätze übermittelt. Diese müssen von der empfangenden Stelle geprüft und gelöscht werden, wenn sich die eigentlich gesuchte Person darunter nicht befindet.

Das Bundeszentralregister, in dem alle strafrechtlichen Verurteilungen der Menschen in Deutschland gespeichert werden, sieht einen solchen Ähnlichenservice bislang nicht vor. Mitarbeiter der Registerbehörden versuchen bei fehlerhaften, unvollständigen oder zweifelhaften Daten durch Rückfragen bei der abfragenden Behörde den tatsächlich gesuchten Datensatz zu finden oder ggf. zu korrigieren. Mit einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes im Rahmen der Verfassungsschutzreform wurde der Ähnlichenservice nun auch dort eingeführt. Dabei haben Sie von der Koalition allerdings vergessen, diesen Service auf die Geheimdienste zu begrenzen. Das nenne ich mal schlampige Gesetzgebung. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat das zum Glück gemerkt und deshalb empfohlen, diese Änderung ganz zu streichen, was wir sehr begrüßt hätten. Hilfsweise sollte nach dem Willen des Bundesrates zumindest eine entsprechende Beschränkung auf die Dienste vorgenommen werden. Dieser Empfehlung kommt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf nun nach. Andernfalls wären sämtliche für das Bundeszentralregister abfrageberechtigten Stellen bis hin zur Jagdbehörde befugt, den neuen Ähnlichenservice im Bundeszentralregister in Anspruch zu nehmen.

Die Schlamperei setzt sich allerdings auch in diesem Gesetzentwurf fort. Da wird behauptet, es handele sich um lediglich 20 „ähnliche“ Datensätze, die übermittelt werden könnten. Da haben Sie über die komplizierte Verweisungstechnik im Gesetz offenbar selber die Orientierung verloren. Denn findet sich in den 20 Datensätzen nicht die gesuchte Person, können 50 weitere Ähnlichentreffer angefordert werden! Das heißt, die Geheimdienste erhalten 70 persönliche Angaben zu Bürgerinnen und Bürgern, die rein gar nichts mit irgendwelchen verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu tun haben müssen. Und hier ist doch aus der Erfahrung der Vergangenheit wirklich Vorsicht geboten: Denn ob die eigentlich überflüssigerweise übermittelten Datensätze dann am Ende tatsächlich gelöscht werden, oder nicht doch Eingang in irgendwelche Selektorenlisten finden oder zu anderen nachrichtendienstlichen Eingriffen führen, kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Ich erinnere hier an die Entführungen von Khaled El-Masri und Murat Kurnaz, die auch nur irgendwie verwechselt wurden.

Obwohl also der Zugang zu erheblich mehr Daten ermöglicht wird, wird das Datenschutzniveau auf dem bisherigen Umfang belassen. Nur jede zehnte Abfrage muss protokolliert werden, und das wird auch nur stichprobenartig untersucht. Für die Löschung überflüssig übermittelter Daten besteht gleich gar keine Protokollierungspflicht. Dass hier die Kontrolle erheblich gestärkt werden müsste sieht man schon an der bisherigen Praxis der Geheimdienste: Aus einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion geht hervor, dass allein das Bundesamt für Verfassungsschutz jährlich 1200 bis 1700 Ersuchen um Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister stellt. Für den MAD und den BND gibt es noch nicht einmal Angaben dazu. Bei Nutzung des Ähnlichenservice kommt man da schnell auf zehntausende Datensätze pro Jahr, die den Diensten ohne Prüfung der Erforderlichkeit Jahr für Jahr übermittelt werden könnten.

Richtig wäre deshalb gewesen, die systemfremde Einführung des Ähnlichenservice im Bundeszentralregistergesetz wieder komplett zu streichen. Dass er nun wenigstens auf die Geheimdienste beschränkt wird, für die dieses Instrument ja eigentlich nur geschaffen werden sollte, ist nicht mal ein schwacher Trost. Es zeigt die schlampige Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung und das Fehlen jeder Sensibilität im Hinblick auf den Datenschutz und seine zentralen Grundsätze wie Datensparsamkeit und Erforderlichkeit der Datenübermittlung.

Ohne die jetzt vorgeschlagene Änderung der Bundesregierung bliebe es allerdings dabei, dass außer den Geheimdiensten auch weiterhin alle möglichen Behörden auf den Ähnlichenservice zugreifen können. Bei allen grundsätzlichen Bedenken wird sich DIE LINKE daher enthalten.

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