Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

"99,3 Prozent auf Vorrat gespeichert"

09.06.2017

Mit dem 'Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz – FlugDaG)' soll die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden.

Das heißt: Um gegen Terrorismus und Kriminalität vorzugehen, werden die Daten aller Flugpassagiere, die in der Bundesrepublik landen oder hier starten, auf Vorrat fünf Jahre gespeichert. Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisebüros müssen Daten zu Abflug- und Zielort, Reiseroute, Angaben zum Reisebüro, Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mailadresse, Zahlungsinformationen, bei allein reisenden Kindern auch Daten zu denen, die sie am Flughafen abholen, usw. liefern.

Wieder einmal haben wir es also mit einer anlasslosen und lückenlosen Datenspeicherung auf Vorrat zu tun, die der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. Dezember 2016 mit Bezug auf Telekommunikationsdaten als unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta bezeichnet hat. DIE LINKE, viele Bürgerrechtsgruppen und u.a. der Deutsche Richterbund haben die Fluggastdatenspeicherung kritisiert und bezweifelt, dass die anlasslose Speicherung aller Fluggastdaten überhaupt einen Sicherheitsgewinn erbringt. Stellt sich also die Frage, ob hier hunderte Steuermillionen für eine grundrechtswidrige Maßnahme verschleudert werden sollen. Jan Korte und die Linksfraktion haben deshalb eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

Nun liegt die Antwort vor und sie offenbart, dass die Bundesregierung offensichtlich planlos in die größte Massenspeicherung und Big Data-Anwendung, die es je bei deutschen Behörden gab, taumelt. Weder kann oder will sie konkrete Angaben zur Technik, der Effizienz und den Folgemaßnahmen machen, noch kann sie die genauen Kosten der Fluggastdatenspeicherung beziffern. Mit seriöser Sicherheitspolitik hat dies nichts zu tun.

Über die Antwort berichtet René Heilg im nd:

"99,3 Prozent auf Vorrat gespeichert" (neues deutschland vom 9.6.2017)

Die Antwort finden sie hier.

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