Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Statistik der Bundesregierung zur Privatisierung ostdeutscher Gewässer ist lückenhaft

03.11.2018

Seit mehr als einem viertel Jahrhundert verkauft der Bund Seen, Teiche und Gewässer in Ostdeutschland, die 1945/1946 verstaatlicht und später Volkseigentum der DDR wurden. Die Verwaltung und Veräußerung bundeseigener Gewässer fällt in die Zuständigkeit verschiedener Bundesbehörden. Den größten Anteil hielt die BVVG (Bodenverwertungs-und Verwaltungsgesellschaft), die als Nachfolgeorganisation der Treuhandanstalt seit 1992 den Auftrag hat, ehemals volkseigene Flächen zu privatisieren. 
Um mir ein Bild über das Ausmaß der Privatisierungspraktik des Bundes zu machen, habe ich vor kurzem zusammen mit der Linksfraktion die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage „Privatisierung ostdeutscher Seen“ (19/4592) um Auskunft gebeten.

Nun liegt die Antwort vor und das Ergebnis ist einmal mehr recht ärgerlich. Zwar schickt die Bundesregierung eine ganze Reihe von Tabellen mit Übersichten zu den veräußerten Seen und Gewässern, aber diese sind komplett lückenhaft, weil in den Behörden teilweise keine Daten über die Verkäufe seit 1992 existieren. 

Vor dem Hintergrund der beispiellosen Enteignung im Jahr 2004, dem Verkauf des brandenburgischen Wandlitzsees an einen privaten Investor, in dessen Folge allen Besitzern der angrenzenden Grundstücke horrende Kosten und dem kommunalen Strandbad die Schließung drohte, ist diese Praxis besonders skandalös. Dass gerade die BVVG mit einem gesetzlichen Privatisierungsauftrag, offenbar nicht verpflichtet ist, statistisch verwertbare Aufzeichnungen über ihre Privatisierungstätigkeiten zu führen, ist schon ein starkes Stück. Warum werden in den betreffenden Fällen keine Daten erhoben? Wer prüft die Einhaltung von Vertragsklauseln? Es drängt sich jedenfalls der Eindruck auf, dass die BVVG hier mehr oder weniger unverändert das schäbige Erbe der Treuhand weiterführt. Die BVVG-Verkaufspolitik muss deshalb unverzüglich und grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904592.pdf

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