Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Neues Fluggastdatenabkommen nicht EU-Rechtskonform

11.11.2011

Nachdem das Europäische Parlament eine Änderung des Abkommens zur Weitergabe von Fluggastdaten eingefordert hat, liegt nun ein vorläufiges Ergebnis vor. Auch dieses ist mit dem Schutz der EU-Grundrechte und damit mit dem Primärrecht der Europäischen Union nicht vereinbar, wie es nicht nur DIE LINKE, sondern unter anderem der Juristische Dienst der Europäischen Kommission kritisiert, so Jan Korte in seiner Rede zu Protokoll zum Antrag der Grünen, ein Gutachten über die geplanten EU-Fluggastdatenabkommen mit den USA und Australien beim Gerichtshof der Europäischen Union einzuholen:

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Versagen der schwarz-gelben Koalition, insbesondere aber die fehlende Durchsetzungsfähigkeit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von den Freien Liberalen, zwingen uns dazu heute erneut über den Stopp des europäischen Fluggastdatenabkommens mit den USA und Australien zu debattieren.

Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist für ihren neuerlichen Vorstoß, die Grundrechtskonformität des benannten Datenaustauschabkommens der Europäischen Union mit den USA und Australiens zu überprüfen, zu danken. Seit nunmehr sieben Jahren bemüht sich auch die Linksfraktion darum, der transatlantischen Datensammelwut Einhalt zu gebieten. Bisher stießen nicht nur wir, auch Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer vor allem bei der deutschen Bundesregierung damit aber auf taube Ohren.
Selbst das Europäische Parlament und das Bundesverfassungsgericht haben seit einiger Zeit erhebliche Zweifel an dem Austausch von Informationen über Flugpassagiere mit den benannten Staaten. Das Europäische Parlament forderte vor anderthalb Jahren die Kommission auf ein neues Abkommen über die Weitergabe von Passagierdaten auszuhandeln. Diese Verhandlungen sind nun abgeschlossen, ein vorläufiges Ergebnis liegt vor. Und dieses kann uns nicht befriedigen. Denn - und dies beschreibt der Antrag der Grünen vortrefflich - die derzeit vorliegende Fassung des Abkommens ist mit dem Schutz der EU-Grundrechte und damit mit dem Primärrecht der Europäischen Union nicht vereinbar.

Augenscheinlich zeigen sowohl Bundesregierung und Europäische Kommission aber wenig Interesse an den vorgebrachten Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtsparteien wie der Partei DIE LINKE. Dies verwundert nicht, schließlich schwebt hinter dem transatlantischen Abkommen die Einrichtung eines innereuropäischen Fluggastdatenmanagements. Übersetzt: Mit dem Abschluss der Verhandlungen über einen Austausch von personenbezogenen Daten von Flugpassagieren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den USA und Australien soll der Weg bereitet werden, um zukünftig jedwede Bewegung von Personen innerhalb der EU zu registrieren, die auf das Transportmittel Flugzeug zurückgreifen.

Wenn Sie, meine Damen und Herren im Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium, schon nicht auf die Einwände der Oppositionsfraktionen im Bundestag, die Entschließungen des Europäischen Parlamentes oder die europäischen Datenschützer hören wollen, vielleicht, ja vielleicht schenken Sie den Argumenten ihrer eigenen Institutionen und Behörden mehr Vertrauen. Selbst der Juristische Dienst des Rates, also jener Institution, in der auf europäischer Ebene die Staats- und Regierungschefs und MinisterInnen miteinander arbeiten, hegt erhebliche Zweifel an der Grundrechtskonformität des derzeitigen Verhandlungsstandes über den Austausch von Flugpassagierdaten. Vor allem der Eingriff des ausgehandelten Abkommens in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta, also das Grundrecht auf Datenschutz, wiegt schwer. Der Juristische Dienst der Europäischen Kommission kritisiert in seiner jüngsten Stellungnahme, so wie die Linksfraktion vor Monaten bereits auch, den fehlenden Nachweis der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, die mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit der Grundrechtseingriffe, die überlange Speicherdauer und die mangelnde Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbeauftragte.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat uns mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2010 klipp und klar aufgetragen, uns für die Wahrung der verfassungsrechtlichen Datenschutzstandards des deutschen Grundgesetzes auch in internationalen Zusammenhängen einzusetzen.

Insofern stimmen wir dem Antrag der Grünen zu und fordern die Bundesregierung auf, gemäß Art. 218 Absatz 11 AEUV ein Gutachten der Europäischen Union über die Vereinbarkeit der geplanten Abkommen mit den USA und Australien über die Weitergabe von Passagierdaten mit dem europäischen Primärrechts einzuholen.

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