Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

FDP will »Vorratsdatenspeicherung light«

10.06.2011

»Für eine effektive Strafverfolgung schwerster Straftaten wird die Vorratsdatenspeicherung in Europa nicht gebraucht, das belegen Kriminalstatistiken. Selbst Terroranschläge konnten ohne Vorratsdatenspeicherung verhindert werden.

Dass die Bundesjustizministerin jetzt für die Einführung einer ‘Vorratsdatenspeicherung light’ plädiert, ist also fachlich nicht zu begründen. Offenkundig hat sie vor dem zunehmenden Druck aus der Union kapituliert«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu Medienberichten, denen zufolge Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugeleitet hat. Korte weiter:

»Die FDP hat sich von ihrer ursprünglichen Position verabschiedet, wonach der Gesetzgeber nicht alles machen muss, was das Grundgesetz gerade noch erlaubt. Damit hat sie auch das letzte Feld in der Regierung geräumt, auf dem sie noch Profil hätte zeigen können.

Natürlich ist die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Neuregelung das kleinere Übel im Vergleich mit den grundgesetzwidrigen Forderungen der Law-and-Order Fraktion CDU/CSU. Besser wäre es jedoch gewesen, ganz auf dieses Überwachungsgesetz zu verzichten. Österreich, Belgien, Schweden und Kanada zeigen, dass Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können. Mehr Sinn hätte es ergeben, die anhängige Entscheidung des europäischen Gerichtshofes zur Frage der Vereinbarkeit mit den europäischen Grundrechten und eine europaweite unabhängige Überprüfung der Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. Klar ist, dass eine grundlose Datensammlung sowohl wirkungslos als auch verfassungswidrig ist, weil sie völlig unschuldige und unverdächtige Bürger trifft.

Den Gesetzentwurf werden sich die Opposition und die Bürgerrechtsbewegung auf jeden Fall ganz genau ansehen müssen. Inwieweit sich durch ‘Quick Freeze’, dass ja nur bei aktuellen und begründeten Anlässen eingesetzt werden soll, das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden hin zu einer exzessiven Antragspraxis ändern könnte, hängt unter anderem von der Ausgestaltung des Richtervorbehalts ab. In der Praxis erweist sich dieser angesichts chronisch überarbeiteter und von der Materie zum Teil überforderter Richter oftmals als Augenwischerei. Eine juristische Prüfung kann unter den jetzigen Voraussetzungen weder sachlich noch fachlich angemessen erfolgen und würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. DIE LINKE bleibt daher bei ihrem prinzipiellen Nein zur Vorratsdatenspeicherung.«

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