Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Geoscoring grundsätzlich ausschliessen

29.05.2009

In seiner heutigen Rede zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zum Antrag der Grünen zum Datenschutz beim »Scoring« unterstrich Jan Korte erneut die Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und forderte wirksame Instrumente gegen die Datensammelwut von Unternehmen sowie gegen Überwachungsmaßnahmen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Auch wir anerkennen erst einmal, dass es wirklich gut ist, eine gesetzliche Grundlage für das Scoring zu haben. Das muss man hier einfach einmal sagen, wenn man differenziert Politik betreibt.
(Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Oh!)
Wir kritisieren aber zum einen, dass es keine Beschränkung auf rein kreditrelevante Vorgänge gibt. Zum anderen kritisieren wir, das ist in der Tat ein Problem, dass das Geoscoring zwar beschränkt - das ist richtig - aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. Grundsätzlich muss ausgeschlossen sein, dass zum Beispiel der Wohnort in einem sozialen Brennpunkt darüber entscheidet, dass man nicht kreditwürdig ist. Das ist in diesem Gesetzentwurf leider nicht vorgesehen.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es ist eine gute Debatte heute, in der wir dies thematisieren. Der Datenschutz als Grundrecht ist von einem Randthema nun wirklich zu einem massenkompatiblen Thema geworden. Er bewegt immer mehr Menschen. Besonders erfreulich ist, dass sich immer mehr Menschen organisieren und dagegen protestieren, wie mit dem Datenschutz umgegangen wird.

Auf den Antrag der Grünen, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen, werde ich später eingehen. Ich glaube, dass eine solche Frage eher am Ende einer Debatte behandelt werden muss. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der ganzen Datenschutzskandale der letzten Zeit. Vieles ist auch schon gesagt worden.

Festzustellen ist, dass insbesondere die großen Unternehmen in diesem Land Datenschutzskandale von der Ausnahme zur Regel gemacht haben. Ein genauerer Blick zeigt, dass das System hat. Es hat System, um die abhängig Beschäftigten an die Kandare zu nehmen. Ich will vier Beispiele nennen:
Erstens Lidl. Man muss sich klarmachen, was dort geschehen ist. Dort wurde mit Videokameras allen Ernstes bis in die Umkleidekabinen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hineingefilmt und alles minutiös dokumentiert.

Zweitens die Telekom. Das ist sozusagen der Dauerbrenner. Bei allen Sauereien, die man sich im Datenschutz vorstellen kann, liegt die Telekom gefolgt von der Deutschen Bahn ganz weit vorne. Weil ich nicht alles aufzählen kann, was dort passiert ist, will ich nur ein Beispiel nennen: Sie haben auf einmal 17 Millionen Daten verloren. 17 Millionen Daten verschwinden einfach. Es ist nicht ganz normal, was dort läuft.

Drittes Beispiel ist die Deutsche Bahn. 170 000 und damit alle Mitarbeiter
(Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 174 000!)
werden durch eine private Firma ausgespitzelt, die in keiner Weise kontrollierbar ist. Der Hammer bei dem Ganzen ist, dass die Konzernführung während eines Streiks angeordnet hat, die E-Mails der GDL-Gewerkschafter zu überwachen. Man muss sich einmal vorstellen, was das für Zustände sind.

Viertens will ich einige weitere Beispiele nennen, die heute schon angesprochen wurden. Dazu gehören Daimler, Airbus, die Drogeriekette Müller und viele andere. Das Ganze hat System, wie man sieht. Es sind keine Ausnahmen.

Deswegen haben sich alle Fraktionen im Bundestag ich bin erst seit dieser Legislaturperiode im Bundestag, weiß aber, dass das selten vorkommt auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung für den Arbeitnehmerdatenschutz verständigt. Das Grundproblem in diesem Hause besteht offensichtlich darin, dass die Bundesregierung trotz der gemeinsamen Beschlussempfehlung nicht handelt. Das muss man sich einmal vorstellen: Von den Linken bis zur CDU/CSU waren sich alle einig. Geschehen ist aber nichts. Das ist kein angemessener Umgang mit diesem wichtigen Thema.
(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen fordern wir, dass noch in dieser Legislaturperiode etwas zu diesem Thema vorgelegt wird.
Denn eines muss klar sein das muss der Deutsche Bundestag deutlich machen, und der Gesetzgeber muss es umsetzen: Der Datenschutz, die Menschenwürde und die Grundrechte enden nicht am Werkstor und erst recht nicht in den Umkleidekabinen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten. Das muss deutlich gemacht werden. Es darf nicht gepennt werden, sondern man muss handeln. Das müsste heute auf der Tagesordnung stehen.
(Beifall bei der LINKEN)

Ich will auch begründen, warum ich gerade den Arbeitnehmerdatenschutz für wichtig halte. Wir reden in der Krise über alles Mögliche. Entscheidend ist aber, dass der Arbeitnehmerdatenschutz Bestandteil der Mitbestimmung in den Betrieben und Teil einer grundsätzlichen Demokratisierung unserer Wirtschaft ist, für die es höchste Eisenbahn ist. Das ist eine grundsätzliche demokratische Frage.

Nun will ich einige Anmerkungen zum Staat machen. Einiges ist bereits angesprochen worden wie die Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchungen, immer neue Dateien, Fluggastdatenabkommen mit den USA usw. usf. Selbst eine so üppige Redezeit wie heute reicht nicht, um das alles aufzuführen.
Ich glaube, dass der Datenschutz in den letzten vier Jahren eine verheerende Niederlage nach der anderen einkassiert hat, obwohl sich immer mehr Menschen gegen Missbrauch wehren. Eines ist von zentraler Bedeutung: Die ersten Opfer eines nicht vorhandenen Datenschutzes sind die sozial Schwachen in diesem Land, nämlich die Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger, die sich vor den Argen nackig machen müssen, und die Migrantinnen und Migranten. Das müssen wir viel stärker in den Fokus der Politik rücken.
(Beifall bei der LINKEN)

Vielleicht kann ich - denn darauf ist der Antrag durchaus angelegt - noch einige grundsätzliche Überlegungen zum Datenschutz anschließen.

Erstens. Wenn das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger immer lückenloser überwacht und registriert wird, dann stirbt das spontane Handeln. Die praktische Folge davon ist, dass immer mehr Menschen anfangen, sich so zu verhalten, wie sie glauben, dass es von ihnen erwartet wird. Ich glaube, das ist schlecht für die Demokratie. Denn abweichendes Verhalten, Dissidenten und Anderssein sind Triebkraft einer gesunden Demokratie.

Zweitens. Ich glaube, dass ohne Datenschutz Menschen schleichend nicht über Nacht ihre Grundrechte nicht mehr so stark wahrnehmen werden wie bisher. Man stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es einem schadet, wenn man in einem Betriebsrat mitarbeitet. Was wird dann gespeichert? Wird etwa eine Gewerkschaftsmitgliedschaft an US-Stellen übermittelt? Das Thema stand gestern zu späterer Stunde auf der Tagesordnung; die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Drittens. Datenschutz heißt übersetzt: Schutz meiner ganz persönlichen Privatsphäre. Übersetzt bedeutet das den Schutz der eigenen Lebensplanung und Lebensführung sowie die Möglichkeit, sein Leben anders zu gestalten, als es die Normen vielleicht vorgeben. Zusammengefasst bedeutet Datenschutz dementsprechend die Unterstützung und Ermöglichung des aufrechten und selbstbewussten Gangs in einer Gesellschaft. Deswegen ist diese Debatte richtig.

Der Soziologe Wolfgang Sofsky hat etwas ganz Kluges geschrieben. Er hat den Datenschutz analysiert und gesagt, dass er so wichtig ist, weil »Menschen nur in einem garantierten Schutzraum ihre intimen Verhältnisse so gestalten, wie sie es wollen, ohne Einmischung durch Sittenwächter, ohne den wachsamen Blick der Nachbarn oder einer Behörde«. Das ist der Kern, um den es beim Datenschutz geht. Aber der Datenschutz wird in diesem Land mit Füßen getreten. Hier brauchen wir eine Umkehr. Deswegen ist die heutige Debatte wichtig.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der Kollege Uhl und der Kollege Bürsch haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bürger darüber nachdenken müssen, was sie selber im privaten Bereich tun können, um sich vor Datenmissbrauch zu schützen, und welche Daten sie zum Beispiel in StudiVZ und Facebook preisgeben wollen. Darüber gibt es auch in meinem Freundeskreis heftige Debatten. Ich finde, dass man dort bedeutend vorsichtiger sein sollte und darüber nachdenken muss, was man von sich preisgibt. Es gibt aber einen Unterschied zu dem, was die Bundesregierung und insbesondere Herr Schäuble machen: Man kann zum Beispiel bei Facebook selber entscheiden, was man von sich preisgeben will und was nicht.

Vierte Anmerkung zum Antrag der Grünen auf Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz. Es ist gut, dass wir heute darüber diskutieren. Gleichwohl finde ich die Politik, die darauf abzielt, ständig irgendetwas in das Grundgesetz neu aufzunehmen, fragwürdig. In meiner Fraktion gibt es unterschiedliche Meinungen dazu. Deswegen mache ich heute zum ersten Mal eine Sowohl als auch-Aussage. Es spricht einiges dafür. Anderes wiederum kann man kritisch sehen. Es ist aber gut, dass darüber heute umfangreich diskutiert wird.

Ich fasse zusammen: Wir brauchen ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und müssen der Datensammelwut Einhalt gebieten. Danach kann man sich darüber Gedanken machen, ob der Datenschutz in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Man muss sich aber noch über etwas anderes im Klaren sein das kommt im Antrag der Grünen zu kurz : Analog zum Abriss des Sozialstaates in diesem Land ist die Datensammelwut exorbitant gewachsen. Wir möchten, dass der Bedeutung dieses Zusammenhangs in der Debatte mehr Beachtung geschenkt wird.

Letzte Anmerkung. Es ist richtig beschrieben, dass der Datenschutz ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat und unkontrollierter Wirtschaftsmacht darstellt. Ich möchte aber noch ein Stück weitergehen und sage, dass der Datenschutz ein offensives Bürgerrecht ist, das zur Gestaltung in der sogenannten Informationsgesellschaft genutzt werden kann und immer wieder sozusagen nach vorne verteidigt werden sollte. Ich glaube, dieses offensive Bürgerrecht sollte viel offensiver verteidigt werden.
(Beifall bei der LINKEN)

Schauen wir uns § 3 a des Bundesdatenschutzgesetzes an, der das Gebot der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zum Inhalt hat. Die Realität ist leider völlig anders. Das ist die Bilanz der Großen Koalition genauso wie der rot-grünen Vorgängerregierung. Wir brauchen eine grundlegende Umkehr. Darüber, ob der Datenschutz in das Grundgesetz aufgenommen werden soll, kann man trefflich streiten. Wichtig ist das reale Erkämpfen von neuen Datenschutzstandards in diesem Land, und zwar hier und auf der Straße.
Schönen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)

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