Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Keine Fluggastdatenübermittlung

26.10.2007

Die Europäische Union hat sich entschieden sensible Daten europäischer Flugreisender an die Vereinigten Staaten (USA) und deren Geheimdienste weiterzuleiten. Hierfür muss auch in Deutschland eine rechtliche Regelung gefunden werden. Die Große Koalition will nun die Angelegenheit im Galopp und ohne viel Aufsehen durchs Parlament peitschen.

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Wer aus EU-Europa in die USA fliegt, wird durchleuchtet. Alles rechtens, behaupten Innenminister Wolfgang Schäuble und EU-Verantwortliche. Und dies offenbar ohne zu wissen, was sie da sagen.

Als im Mai 2006 der EuGH das Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA kippte, waren die Administrationen in Brüssel und Washington ratlos. Der 2004 geschlossene Vertrag zur Übermittlung von 34 personenbezogenen Informationen europäischer Flugreisender mit Ziel USA, wurde damals aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Eile war geboten, ein neues Abkommen musste her. Und so sieht das neue, unter der deutschen Ratspräsidentschaft geschlossene Abkommen, auch aus. Eilig und ohne Grundrechtsüberprüfung oder die Einbeziehung des europäischen Datenschutzbeauftragten hat man einen Vertrag geschlossen, der viele Fragen unbeantwortet lässt. Immer wieder wurden die Eile und die fast konspirativen Verhandlungen mit der Furcht seitens des Innenministers begründet, ohne ein Abkommen noch in diesem Jahr würden europäischen Fluggesellschaften die Landerechte in den USA verweigert.

Im Dezember letzten Jahres sorgten Recherchen einer Nachrichtenagentur dann erneut für einige Aufregung, als sich herausstellte, dass Daten der Flugpassagiere aus dem Übergangsabkommen in den USA mit weiteren Informationen verknüpft und die Passagiere nach ihrem individuellen Sicherheitsrisiko benotet werden. Technisch soll dies durch das »Automated Targeting System» (ATS) bewerkstelligt worden sein. Die Existenz des bereits vor vier Jahren eingeführten ATS soll aber den EU-Verantwortlichen nicht bekannt gewesen sein. Dies verwundert mich, denn einen ersten Hinweis gab es bereits im März 2005, als der Beauftragte des US-Zolls, Robert C. Bonner, in einer Anhörung vor dem US-Repräsentantenhaus auf die Existenz und die Nutzung des ATS aufmerksam machte. Und auch darauf, dass es sich dabei nicht nur um ein Kontrollsystem für das Frachtwesen handle, sondern dass es auch zur Risikobewertung von über 87 Millionen Menschen, die über den Luftweg die USA erreichen, genutzt wird. Doch in Brüssel und Berlin, so die offizielle Darstellungen, will man erst im November 2006 von dem computergestützten Bewertungssystem erfahren haben, als im »Federal Register», ähnlich dem Bundesgesetzblatt, die Existenz des Systems mit einer kurzen Notiz öffentlich gemacht wurde. Pikant ist neben dieser »Unwissenheit» auch die Tatsache, dass die PNR-Daten entgegen der Vereinbarungen im Übergangsabkommen nicht für dreieinhalb, sondern für letztendlich 40 Jahre gespeichert werden sollten.

Die Neuverhandlungen über ein neues, längerfristiges Abkommen fielen nun in die Zeit des deutschen EU-Vorsitzes und heute liegt uns das fertige Dokument vor.

Das neue Abkommen, so wird es in dem Vertragswerk festgehalten, basiert auf den »gemeinsamen Werten» der EU und der USA in Sachen Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Dabei sei der »Austausch von Informationen ein wesentlicher Faktor bei der Bekämpfung des Terrorismus […]».

Was jedoch beide Seiten unter der Bekämpfung von Terrorismus verstehen, wird nicht ausgeführt. Überhaupt ist weder in der Europäischen Union noch in der Bundesrepublik eine Verständigung darüber geführt worden, was denn unter Terrorismus, ergo auch unter der Bekämpfung von Terrorismus, zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist die deutsche Regierung bislang schuldig geblieben. Dennoch, so steht es im Abkommen, werden »gemeinsame Werte» zwischen der USA und der EU im Kampf gegen den Terrorismus vorausgesetzt. Ich hoffe, dass hiermit nicht Werte und Prinzipien wie z.B. die »Rendition-Praxis» gemeint sind.

Grundlage des Abkommens zur Übermittlung von Passagierdaten an das US-Heimatschutzministerium (DHS) stellt ein Schreiben der US-Administration dar, in dem – wie es heißt – »Zusicherungen» bezüglich der Verfahrensweise beim Schutz der PNR-Daten gemacht und erläutert werden. Diese »Zusicherungen» sind jedoch nicht Bestandteil des Abkommens selbst. Unter Absatz sechs des Abkommens heißt es weiter: »In Bezug auf die Anwendung dieses Abkommens wird davon ausgegangen, dass das DHS einen angemessenen Schutz der aus der EU übermittelten PNR-Daten gewährleistet.»

Wir beraten heute also über ein Abkommen, dessen wesentliche Bestandteile zum Schutz personenbezogener Daten lediglich auf einem Schreiben der US-Administration beruhen, in dem »Zusicherungen» gemacht werden, von denen wir »ausgehen» sollen, dass diese auch eingehalten werden. Ich bitte Sie, dies kann doch nicht Grundlage eines seriösen bilateralen Abkommens sein. Zumal es sich das Heimatschutzministerium vorbehält, PNR-Daten nach »eigenem Ermessen» an andere US-Regierungsbehörden mit Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, der öffentlichen Sicherheit oder der Terrorismusbekämpfung und an so genannte Drittstaaten weiter zu geben. Im Klartext bedeutet dies, dass auch zukünftig Sicherheitsbehörden und Geheimdienste wie NSA und FBI über die PNR-Daten im Rahmen ihrer Aufgaben verfügen können. Dies wurde jedoch bereits an den beiden Vorgängerabkommen von verschiedenen Seiten kritisiert. Eine Verbesserung ist in diesem Bereich mit dem neuen Abkommen also nicht erreicht worden.

In Absatz vier des Abkommens wird festgehalten, dass die Durchführung des Abkommens regelmäßig durch die EU und die USA überprüft wird. Im Anhang zum Abkommen, also in dem Schreiben der US-Administration an die EU, wird denn auch gleich festgehalten, durch wen auf europäischer Seite diese Evaluierung vorgenommen werden soll: »Bei der Überprüfung werden die EU durch das für den Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit zuständige Mitglied der Kommission […] vertreten». Gemeint sind Justizkommissar Franco Frattini und seine Mitarbeiter. Der Europäische Datenschutzbeauftragte oder die EU-Datenschutzgruppe werden hier erneut außen vor gelassen. Auch während der Verhandlungen über das Abkommen wurden sie nicht einbezogen. Ihre geäußerte Kritik wurde demzufolge auch nicht berücksichtigt, wie ein Blick in das vorliegende Abkommen verrät.
Doch nun zu den konkreten Verabredungen im Abkommen:

Zukünftig sollen alle Passagierdaten zunächst für sieben Jahre in einer aktiven und danach für acht Jahre in einer passiven Vorhaltung vom US-Heimatschutzministerium gespeichert werden. Die ursprünglich im Übergangsabkommen vorgesehene Speicherfrist von dreieinhalb Jahren stand anscheinend nicht mehr zur Debatte. Trotzdem, so Innenminister Schäuble, seien die nun vereinbarten Speicherfristen, ein Erfolg.

Als zweiten Erfolg verkauft Wolfgang Schäuble die in Zukunft vorgenommene Art der Datenübermittlung. Spätestens ab 2008 sollen die Fluggesellschaften die Daten dann eigenständig übermitteln. Die Sache hat nur einen Haken: Die Umstellung vom »pull-» zum »push-System» sei nur dann möglich, so die Forderung der US-Heimatschützer, wenn die Fluggesellschaften dieselben technischen Standards nutzten, wie die US-Behörde. Derzeit trifft dies lediglich auf 13 Unternehmen zu. Dass Michael Chertoff nicht mit handelüblichen Computerprogrammen europäische Daten durchleuchtet scheint logisch. Dies bedeutet aber letztlich, dass eine Umstellung auf neue technische Systeme auch mit Kosten für die Airlines verbunden ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Fluggesellschaften, auch um Kosten zu sparen, auf eine Umrüstung verzichten und US-Geheimdienste weiterhin direkt aus ihren Systemen Daten abrufen können. Ich frage mich in diesem Zusammenhang, warum der deutsche Innenminister nicht noch während der deutschen Ratspräsidentschaft im Ministerrat eine Initiative angeschoben hat, die die Fluggesellschaften verpflichtet, ihre technischen Systeme anzupassen – wenn dies schon im Abkommen mit den USA vereinbart worden ist. Vielleicht hätten sogar Gelder der EU für die technischen Umrüstungen den Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt werden können, um einen Zugriff US-amerikanischer Dienste auf europäische Datenbanken ausschließen zu können. Doch nichts dergleichen ist passiert.

Den größten Erfolg aus Sicht der deutschen Ratspräsidentschaft aber soll die Reduzierung der bisher 34 Datensätze auf nun 19 darstellen. Ein genauer Blick in den Datenkatalog offenbart jedoch, dass dieser Erfolg kosmetischer Natur ist. Denn auch zukünftig werden nicht nur Informationen zum Passagier selbst, sondern auch zum gesamten Reiseverlauf des Passagiers, alle weiteren verfügbaren Kontaktinformationen und der Name des Sachbearbeiters des Reisebüros gespeichert, der die Reise organisiert hat. Auch hier frage ich mich ernsthaft, warum eine derartige Datenflut notwendig ist.

Dabei ignoriert DIE LINKE mitnichten Sicherheitsbedürfnisse. Im Gegenteil, diese sind aus unserer Sicht legitim und nachvollziehbar. Auf der anderen Seite aber, ist auch das individuelle Sicherheitsbedürfnis europäischer Bürgerinnen und Bürger in die Betrachtungen des PNR-Abkommens einzubeziehen. Und es muss deutlich gesagt werden, dass hier Vorsäumnisse offenbar werden. Wir haben es seit einiger Zeit mit einem enthemmten Anti-Terrorkampf zu tun. Eine Evaluierung dieses Kampfes findet hingegen nicht statt.

DIE LINKE hätte sich ein Abkommen gewünscht, das beide Sicherheitsinteressen berücksichtigt. Und wir hätten uns ein Abkommen gewünscht, in dem die Bedenken der europäischen Datenschützer berücksichtigt worden wären, um einen an der Verhältnismäßigkeit orientierten Datenaustausch – also eine wirkliche Reduzierung der Datensätze - und einen größtmöglichen Grundrechtsschutz zu gewährleisten. Dazu hätte es allerdings auch eines Abkommens bedurft, das alle wesentlichen Bestandteile in einem vereint und nicht mir »Zusicherungen» hantiert. Dies ermöglichte es dann auch den Betroffenen, also den Flugpassagieren, sich über ein solches Abkommen zu informieren und ggf. die ihnen zustehenden Rechte in Anspruch zu nehmen.

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