Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

§ 175 StGB-Entschädigungsgesetz verlängern und öffentlich machen

06.04.2022

Die Anträge auf Entschädigung für die verfolgten Homosexuellen der Nachkriegszeit bleiben weit hinter den Erwartungen zurück, wie die Antwort des Bundesjustizministeriums auf meine schriftliche Frage belegt. Die geringe Anzahl von bisher nur einem Antrag in diesem Jahr und nur sechs im vergangenen kann verschiedene Gründe haben. Aus der Forschung zur Homosexuellenverfolgung ist bekannt, dass viele Betroffene auch heute noch eine tiefe Scham für die strafrechtliche Verfolgung verspüren und einige von ihnen heterosexuelle Ehen eingingen, um dem weiteren Verfolgungsdruck zu entgehen. Daher ist zu vermuten, dass diese Betroffenen erst dann einen Antrag stellen würden, wenn ihre Ehepartnerin verstorben ist, um sich nicht im hohen Alter zu outen. Andere haben von der Antragsberechtigung nichts erfahren. Das Entschädigungsgesetz (StrRehaHomG) läuft am 22. Juli diesen Jahres aus.

Die Homosexuellenverfolgung in der Nachkriegszeit ist ein schlimmes Menschenrechtsverbrechen in beiden deutschen Staaten. Die geringe Anzahl von sieben bisher gestellten Anträgen auf Entschädigung in diesem und letztem Jahr legt nahe, dass viele Antragsberechtigte noch gar keinen Antrag gestellt haben. Wenn das Gesetz in wenigen Monaten ausläuft, werden ihre Ansprüche verfallen.

Ich fordere die Bundesregierung auf, das Gesetz so zu ändern, dass auch noch in den nächsten zehn Jahren Anträge gestellt werden können und dass in einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne auf die Entschädigungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Zwar wurde das Entschädigungsgesetz in den Community-Medien und kurz in allgemeinen Medien bekannt, aber viele Antragsberechtigte sind in einem hohen Alter und haben davon womöglich noch nichts gehört.

Mit einer Verlängerung der Antragstellungsmöglichkeiten und einer öffentlichen Kampagne können alle Antragsberechtigten erreicht werden und es würde ein starkes Zeichen für die Gegenwart gesetzt, dass der Staat diese Menschenrechtsverletzung  tatsächlich aufarbeitet, die Entschädigung als Schuldeingeständnis ernst meint und heute aktiv gegen Queerfeindlichkeit eintritt. Es tut niemandem weh, die Entschädigungsregelung zu verlängern, aber es wäre sehr schmerzhaft für alle Beteiligten, berechtigte Anträge wegen Verfristung ablehnen zu müssen.

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