Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Anti-Terror-Gesetze endlich unabhängig evaluieren lassen

19.11.2010

Die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorwarnung der Bundesregierung machen mehr als deutlich, wie groß und tiefgreifend die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten mittlerweile in diesem Land sind. Telefone werden abgehört, Verdächtige per Video rund um die Uhr überwacht, Grenzkontrollen wieder eingeführt und über Bahnhöfe und öffentliche Plätze patroullieren schwer bewaffnete Polizisten, um nur einige Maßnahmen zu nennen.

Trotzdem reissen die Forderungen nach weiteren Gesetzesverschärfungen nicht ab, ohne dass dabei Belege für ihre Nützlichkeit angeführt werden und vor allem, ohne dass sich dabei um die Folgen weiterer Grundrechtseingriffe geschert wird. In dieser medialen Aufrüstung der Hardliner bei Union und SPD hat die Vorratsdatenspeicherung inzwischen die Online-Durchsuchung in ihrer Funktion einer angeblichen Wunderwaffe im Kampf gegen den Terrorismus und fast jegliche andere Form der Kriminalität abgelöst.

DIE LINKE setzt sich im Gegensatz dazu auch weiter dafür ein, Sicherheit und Freiheit in Einklang zu bringen. Eine unabhängige Überprüfung der Sicherheitsgesetze auf ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und auf ihre Bürgerrechtskonformität ist auch in Zeiten einer erhöhten Gefahr von terroristischen Anschlägen dringend geboten. Die Fraktion hatte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung über den Stand der Evaluierung von Sicherheitsgesetzen, Befugnissen, Sicherheitsdateien und Kooperationszentren von Polizei und Nachrichtendiensten befragt. Jan Korte hat auf linksfraktion.de kürzlich eingegangene Antwort der Regierung bewertet:

18.11.2010 - Jan Korte
Anti-Terror-Gesetze endlich unabhängig evaluieren lassen
Kurzeinschätzung von Jan Korte, Mitglied des Vorstandes der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage »Evaluierung von Sicherheitsgesetzen, Befugnissen, Sicherheitsdateien und Kooperationszentren von Polizei und Nachrichtendiensten« (Drucksache Nr. 17/3335)

Allein in den vergangenen drei Jahren wurden zahlreiche Sicherheitsgesetze, wie etwa das »Terrorismusbekämpfungsgesetz« (2007), das »Gemeinsame-Dateien-Gesetz« (2006) oder das »Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA« (2008) sowie etliche weitere Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung erlassen. Immer wurde dabei versucht, die Kritik von Bürgerrechtlern, Opposition und Abgeordneten aus den Reihen der damaligen Großen Koalition mit Hilfe von sogenannten Evaluierungsklauseln zu beruhigen. Mit dem Versprechen, eine zeitnahe Überprüfung der Gesetzesverschärfungen durchzuführen, wurden Mehrheiten organisiert und Grundrechtseingriffe legitimiert.

Nun zeigt sich jedoch, dass die Bundesregierung ganz offensichtlich unter Evaluierung etwas ganz anderes als die kritische Öffentlichkeit versteht. Ihr geht es überhaupt nicht um eine ergebnisoffene Überprüfung, Bewertung und Analyse, sondern einzig und allein um eine Bestätigung der getroffenen Entscheidungen und um die Effektivierung der dadurch legitimierten Strukturen und Prozesse. Allzu oft gerät die Tragweite der in den letzten Jahren beschlossenen Anti-Terror- und Sicherheitsgesetze und die darin enthaltenen Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte in den Hintergrund.

Die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Warnung des Bundesinnenministers vor einer stark erhöhten Terrorgefahr machen jedoch deutlich, wie groß und tiefgreifend die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten mittlerweile in diesem Land sind. Das Beispiel der Onlinedurchsuchungen, die einst als wichtiges und unerlässliches Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gepriesen wurde, ist in diesem Zusammenhang sehr erhellend: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der der Fraktion DIE LINKE zur Bilanz der Online-Durchsuchung vom 21. Mai 2010 gab die Bundesregierung bekannt, dass in den vergangenen Jahren zwar rund 700 000 Euro investiert wurden, um Onlinedurchsuchungen überhaupt durchführen zu können, das Bundeskriminalamt gleichzeitig jedoch keine einzige Onlinedurchsuchung angeordnet hatte. Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr. Mittlerweile hat die Vorratsdatenspeicherung die Funktion der Wunderwaffe im Kampf der Hardliner bei Union und SPD für immer weitere Überwachungsmaßnahmen eingenommen.

Mit dem Verweis auf Geheimhaltungsbedürfnisse drückt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zur Evaluierung der Sicherheitsgesetze regelrecht vor einer konkreten Darstellung der Verfahren, ihrer Ziele und der daran beteiligten Firmen, Personen und Institutionen. Sie hat keinerlei Interesse, die Evaluierungspraxis transparent zu gestalten. Insbesondere ihre Auffassung, wonach die Evaluierungsklauseln jeweils keinen Adressaten ausweisen würden und »dass [der] Adressat der Klauseln damit die Bundesregierung ist, da dieser nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung auf Bundesebene der Vollzug von Gesetzen obliegt«, ist in ihrer Konsequenz bezeichnend.

Eine unabhängige, wissenschaftliche und transparente Evaluation, eben auch auf die Grundrechtskonformität der Gesetze hin, soll nicht durchgeführt werden. Im Entwurf des Haushalts sind konsequenterweise keinerlei Gelder für eine solche Überprüfung vorgesehen. Einzig das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz soll mit knapp 21.000 Euro durch die Bundesregierung auf ihre Effektivität hin überprüft werden. Als Ergebnis der in dieser Legislaturperiode anstehenden Evaluierungen wird dementsprechend auch keine kritische Bewertung zu erwarten sein. Wenn Ministerien ihre eigenen Gesetze überprüfen, kommt in der Regel raus, dass sie gut sind.

Die in den diversen Anti-Terror-Gesetzen der letzten Jahre verankerten Evaluierungsklauseln haben so einzig die Funktion von Rechtsstaatsplacebos. Ja schlimmer noch: Sie wirken durch ihren Optimierungsdruck in aller Regel sogar noch als Gesetzesverschärfer und sollen die Grundrechtseingriffe in alle Ewigkeit fortschreiben. Die Opposition muss sich künftig überlegen, ob es Sinn macht Evaluierungsklauseln zu fordern, oder ob dies nicht vielmehr nur zur Beruhigung und Akzeptanz für freiheitsbeschneidende Gesetze führt. Alle sind aufgefordert, kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht von der derzeitigen Stimmungsmache und Angstverbreitung anstecken zu lassen.

DIE LINKE war und ist offen für Diskussionen, die Sicherheit und Freiheit in Einklang bringen. Im Kern muss es dabei um eine vernünftige Balance gehen, die auf belastbaren und nachvollziehbaren Fakten und einem Höchstmaß an demokratischer Kontrolle aufbaut. Die konservativen Bestrebungen, den präventiven Sicherheitsstaat weiter auszubauen, muss DIE LINKE mit der Entwicklung eines geschlossenen und überzeugenden Konzepts zur Inneren und Öffentlichen Sicherheit begegnen.

Von Jan Korte

linksfraktion.de, 18. November 2010

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