Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Widerstand von KommunistInnen gegen das NS-Regime anerkennen

12.11.2010

Es ist endlich an der Zeit, den von Kommunistinnen und Kommunisten geleisteten Widerstand gegen das NS-Regime anzuerkennen. Bis hinein in die konservative Geschichtswissenschaft gibt es die Erkenntnis, dass es eine Unteilbarkeit des Widerstandes gibt. Und diese Unteilbarkeit schließt eben auch den Widerstand und den unfassbaren Blutzoll ein, den Kommunistinnen und Kommunisten zahlen mussten. Jan Korte begründet in seiner zu Protokoll gegebenen Rede den Antrag der Fraktion DIE LINKE, »Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime anerkennen«.

71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. November 2010
Tagesordnungspunkt 14:

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime anerkennen (Drucksache 17/2201)

- Rede zu Protokoll -

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

die Studie zur NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amtes hat die Diskussion und Aufarbeitung über die Rolle der ehemaligen Nazieliten in Ministerien und Behörden der Bundesrepublik erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Mittlerweile gibt es hervorragende Forschungsergebnisse in welchem Umfang die ehemaligen Träger des Nationalsozialismus, besonders aus den Reihen von Wirtschaft, Wehrmacht, Ministerien und Justiz mit Gründung der Bundesrepublik zurück in Amt und Würden kehrten. Die verbreitete Abwehr und Verdrängung der unvorstellbaren Menschheitsverbrechen der Nazis in den fünfziger und sechziger Jahren hat die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik beschädigt. Namen wie Globke und Oberländer waren nur die Spitze des Eisberges.

Begründet und ideologisch getragen wurde diese Rückkehr maßgeblich durch einen fast religiöse Züge annehmenden Antikommunismus, der verstärkt durch den Kalten Krieg, zur wesentlichen Leitlinie der damaligen Politik gehörte. Überhaupt war die Zeit geprägt nicht nur durch Abwehr und Verdrängung, sondern auch durch Diffamierung des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Die Widerständler des 20. Juli 1944 galten damals als Hochverräter, nicht jedoch als Vorbild- und Gedenkwürdig. Erst das Engagement unter anderem des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer führte dazu, dass der Widerstand Stück für Stück anerkannt wurde und heute zum offiziellen Gedenkkanon der Bundesrepublik Deutschland gehört. Das belegt sehr anschaulich, wie jeder Fortschritt hin zu einem kritischen Umgang mit der NS-Vergangenheit engagiert erstritten werden musste.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bis hinein in die konservative Geschichtswissenschaft gibt es die Erkenntnis, dass es eine Unteilbarkeit des Widerstandes gibt. Und diese Unteilbarkeit schließt eben auch den Widerstand und den unfassbaren Blutzoll ein, den Kommunistinnen und Kommunisten zahlen mussten. Sie waren die ersten die damals in die Konzentrationslager wanderten. Sie saßen zum Teil die gesamte Zeit des Nationalsozialismus in Haft, wurden gefoltert und ermordet. Diese Opfer und ihr Widerstand soll mit dem vorliegenden Antrag gewürdigt werden. Daher heißt es in unserem Antrag: »Der Bundestag ehrt in besonderer Weise die Leistungen der Frauen und Männer, die sich aktiv gegen das NS-Regime gewandt haben und in zahlreichen Fällen ihr Leben eingesetzt haben, um Widerstand gegen die Naziherrschaft in Deutschland zu leisten. Er sieht diesen, nicht sehr zahlreichen, Widerstand gegen das Hitler-Regime in seiner Integrität als unteilbar an.« Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Satz die Zustimmung des ganzen Hauses findet.
Nun müssen wir uns in diesem Zusammenhang daran erinnern wie mit dem kommunistischen Widerstand in der Bundesrepublik umgegangen wurde. Es ist heute unumstritten, dass der Kalte Krieg und der Antikommunismus in Deutschland zu ungerechtfertigten Ausgrenzungen und auch zu juristischen Verurteilungen von Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung führte, die nach heutigen Maßstäben als übertrieben und unangemessen anzusehen sind. Zwischen 7.000 und 10.000 vermeintliche oder reale Kommunisten wurden zwischen 1950 und 1968 verurteilt. Ein besonders skandalöser Vorgang in der jungen Bundesrepublik war der Umgang mit kommunistischen Widerstandskämpfern. Ihnen wurde nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 des BEG die Entschädigung für die erlittenen Qualen aberkannt. Die Entschädigungen waren gedacht, als Wiedergutmachung und Anerkennung der Haft in zum Beispiel einem Konzentrationslager. Der Rechtswissenschaftler Alexander von Brünneck hat in seiner umfangreichen Untersuchung über die politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland diesen heute unglaublichen Vorgang dargestellt. Von Brünneck schreibt: »Viele ältere Kommunisten bezogen für die Verfolgung von 1933 bis 1945 Wiedergutmachungsleistungen, insbesondere nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) (..) Nach § 6 Abs. 1 Ziff, 2 BEG war von der Entschädigung ausgeschlossen, wer nach dem 23. Mai 1949 die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft hatte.« Und von Brünneck bringt es auf den skandalösen Punkt: »Diese Vorschriften bedeuteten, daß bei Kommunisten die Zahlung der Entschädigung vom politischen Wohlverhalten abhängig gemacht werden konnte.«

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
übersetzt gesagt bedeutete dies eine Demütigung und Ausgrenzung von schwer gezeichneten Widerständlern und Opfern des NS-Terrorregimes.
Hinter diesen juristischen Fakten stehen ganz konkrete Menschen und ich möchte ihnen an einem Beispiel verdeutlichen, wie sich die Atmosphäre des Antikommunismus für diese Menschen auswirkte: Karl Stiffel, geboren 1929, kommt aus einem kommunistischen Elternhaus. Sein Vater wurde von den Nazis wegen Hochverrats zu einer Zuchthausstrafe verurteilt. Karl Stiffel wird 1946 Mitglied der KPD. 1957, nach dem Verbot der KPD, wird er verhaftet und schließlich zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, bei gleichzeitiger Aberkennung seiner Grundrechte für drei Jahre verurteilt. Im Prozess führt der Staatsanwalt aus, der Angeklagte sei seit Gründung der Bundesrepublik Mitglied der KPD, weshalb auch heute noch (1958) davon auszugehen sei, dass er dazu gehöre. Bei seinem Elternhaus sei es nicht verwunderlich, dass er keine Aussagen machen wolle, denn schon sein Vater sei in den 30er Jahren wegen Hochverrats verurteilt worden und so habe auch der Angeklagte sein Vaterland, die Bundesrepublik, verraten und müsse entsprechend verurteilt werden.
Der Widerstand des Vaters gegen die Nazis wird also hier als strafverschärfend für den Sohn gewertet, womit sich die damalige Justiz die Rechtsauffassungen der Nazis zu Eigen machte - jedenfalls wenn es gegen Kommunisten ging. Von solchen Urteilen waren auch direkt Menschen betroffen, die Widerstand gegen die Nazis geleistet haben.
Es müsste jedem klar sein, dass wir heute nach so vielen Jahrzehnten endlich auch dieses traurige Kapitel aufarbeiten und die Würde und den Kampf dieser Menschen anerkennen! Und der Skandal wird umso größer als damals die alten Nazis üppige Leistungen erhielten und wieder in Amt und Würden kamen. Oftmals richteten die selben Richter, die schon während der NS-Zeit blutig über Widerständler geurteilt hatten, abermals über Kommunisten. Ich darf nochmal von Brünneck zitieren, der diesen politischen und moralischen Skandal nüchtern nachgezeichnet hat: »Da viele der Betroffenen aufgrund der gesundheitlichen Schäden auf die Rente angewiesen waren, stürzte sie der Entzug oder die Rückforderung von Leistungen in materielle Not. Die Aberkennung widersprach überdies dem Sinn der Wiedergutmachung. Denn die Entschädigung wurde als Ausgleich für früher erlittenes Unrecht gezahlt, das nicht mit Maßstäben späterer politischer Loyalität zu messen ist.«

Daher ist es heute an der Zeit endlich durch eine öffentliche Geste die Zugehörigkeit deutscher Kommunisten und Kommunistinnen zum Erbe des Widerstandes gegen das NS-Regime zum Ausdruck zu bringen, wie wir es im Antrag formulieren.
Es gilt endlich anzuerkennen, dass die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland eben nicht nur eine Erfolgsgeschichte war. Im Gegenteil. Klären wir auf, wie sich die Täter einrichteten, die für tausendfachen Mord verantwortlich waren. Und gedenken wir der Opfer und derer, die mutig Widerstand leisteten: Egal ob sie Kommunisten, Sozialdemokraten oder Konservative waren. Wenn das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« 2009 folgendes feststellt: »Die Zahl der zwischen 1951 und 1968 gefällten Urteile gegen Kommunisten lag fast siebenmal so hoch wie die gegen NS-Täter - obwohl die Nazis Millionen Menschen ermordet hatten, während man westdeutsche Kommunisten politische Straftaten wie Landesvorrat vorwarf«, dann muss es dem Bundestag ein Anliegen sein, die gröbsten Verfehlungen im Umgang mit Opfern des NS-Regimes anzuerkennen und diesem Antrag zustimmen.

Vielen Dank!

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