Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Wissen ist keine Gefahr für die Demokratie

29.03.2012

Staatliches Handeln hat sich am Gemeinwohl zu orientieren und muss demokratisch legitimiert sein. Diese Legitimation ist nicht gegeben, wenn es unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt und Akten zu Vorgängen in Behörden und Ministerien für etliche Jahrzehnte unzugänglich sind. Zudem ist der freie Zugang zu historisch und politisch relevanten Informationen eine Voraussetzung für eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte, für eine kritische Wissenschaft und für das demokratische Selbstverständnis der Bundesrepublik.

Zu Protokoll gegebene Rede zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE.
"Demokratie durch Transparenz stärken – Deklassifizierung von Verschlusssachen gesetzlich regeln" (Drucksache 17/6128) und "Akteneinsichtsrechte Dritter in Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichtes stärken" (Drucksache 17/4037)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir reden heute über zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE, die beide im Kern die Demokratisierung und Nachvollziehbarkeit von politischem Handeln fordern.

Wir leben in einer Informations- und Wissensgesellschaft, in der Informationen durch den Einsatz elektronischer Kommunikation und Medien immer mehr zurückgehen. Die politische Entwicklung hinkt dieser gesellschaftlichen Realität weit hinterher. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, in der Praxis jedoch sind die Informationsrechte und -pflichten nicht weitgehend genug, oder es wird ihnen von behördlicher Seite nicht nachgekommen. Zudem verhindert eine Vielzahl gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften bisher eine effektive Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Bundesarchivgesetzes.

Diese Lage zu verbessern ist unser Anliegen, uns geht es dabei aber nicht nur um die demokratische Kontrolle behördlicher Vorgänge. Der freie Zugang zu historisch und politisch relevanten Informationen ist eine Voraussetzung für eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte, für eine kritische Wissenschaft und für das demokratische Selbstverständnis der Bundesrepublik. Statt diese konstruktive Auseinandersetzung mit unserer Geschichte zu fördern, wehren sich Behörden bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit Händen und Füßen gegen die Veröffentlichung von Akten, die teilweise ein halbes Jahrhundert alt sind.

In unserem Antrag »Akteneinsichtsrechte Dritter in Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichtes stärken» fordern wir eine klare Regelung zur Aktenfreigabe. Das Bundesverfassungsgericht ist in den letzten Jahrzehnten zu einem politischen Machtfaktor geworden. Der Kurs der letzten Bundesregierungen, mit der Gesetzgebung regelmäßig und bewusst immer weiter an die Grenzen unserer Verfassung zu stoßen und sie teilweise zu überschreiten macht das Gericht zum Raum politischer Auseinandersetzungen. Gerade deshalb gibt keinen Grund, die Beweggründe des Verfassungsgerichts im Geheimen zu halten, weder bei aktuellen Auseinandersetzungen, noch bei lange vergangenen Entscheidungen. Die Kenntnis über vergangene Beratungsabläufe wird die Unabhängigkeit zukünftiger Entscheidungen nicht beeinflussen.

Erst recht nicht, wenn sie über fünfzig Jahre zurück liegen. 1956 entschied das Bundesverfassungsgericht, die KPD zu verbieten. Die Folge war nicht nur die Illegalisierung einer politischen Kraft, sondern auch ein hartes Vorgehen des Staates gegen Kommunisten, Sympathisanten oder andere, die man dafür hielt. Bis heute sind die Verfahrensakten in ihrer Gesamtheit der Öffentlichkeit nicht zugänglich; weder für Journalisten, noch für Wissenschaftler, geschweige denn für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Das kann man beim besten Willen niemandem erklären.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lassen sich nicht alleine am Ergebnis, sondern vor allem in Kenntnis des Entscheidungsfindungsprozesses aufarbeiten. Trotz der umfassenden Kompetenzen des Gerichts und der politischen Konsequenzen von Urteilen, die ein Höchstmaß an Transparenz bei der Entscheidungsfindung erwarten lassen, stoßen Wissenschaft und Presse nicht nur bei politisch besonders brisanten Entscheidungen regelmäßig auf erhebliche und kaum überwindbare Widerstände, wenn sie Akten teilweise oder vollständig einsehen wollen.

Deshalb fordern wir – da schließen wir uns den Forderungen in der Resolution des Deutschen Rechtshistorikertages in Münster an – die Akteneinsicht- und Auskunftsrechte Dritter im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nach Vorbild des Bundesarchivgesetzes zu konkretisieren und außerdem die Sperrfristen im Bundesarchivgesetz um 20 Jahre zu verkürzen. Es ist überfällig, dass wir uns im Bundestag mit diesem Thema befassen und ich hoffe, dass die substanziellen Vorschläge in unserem Antrag Grundlage für einen konstruktiv geführten, interfraktionellen Dialog sein können.

Zum zweiten Antrag, »Demokratie durch Transparenz stärken – Deklassifizierung von Verschlusssachen gesetzlich regeln». Ende letzten Jahres ging durch die Presse, dass beim Bundesnachrichtendienst 1996 und 2007 offenbar 253 Personalakten aus der Nachkriegszeit vernichtet worden sind. Akten von BND-Mitarbeitern, die einst Mitglied der SS oder der Gestapo gewesen sind, zu denen weder Geschichtswissenschaftler noch Journalisten bisher Zugang hatten, weil sie jahrzehntelang als Verschlusssachen eingestuft waren und die auch der Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Geheimdienstes nun fehlen. Ich glaube, dass es nicht sein kann, dass mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit noch immer an als Verschlusssache qualifizierten Unterlagen scheitert. Wir fordern daher die sofortige Deklassifizierung und Offenlegung aller Akten und Unterlagen nach dem Vorbild des »Nazi War Crimes Disclosure Act» des US-amerikanischen Kongresses gesetzlich zu regeln. Dafür ist es allerhöchste Zeit.

Die Geheimhaltung von Akten betrifft nicht nur den BND. Allein sechs Millionen Dokumente von Ministerien und Behörden sind als Verschlusssache eingestuft, selbst wenn sie schon Jahrzehnte alt sind. Diese Praxis stammt aus vergangenen, vordemokratischen Zeiten, in denen der Besitz und die Geheimhaltung von Informationen klassisches Mittel des Machterhalts Einzelner waren.

Staatliches Handeln in einer Demokratie hat sich am Gemeinwohl zu orientieren und muss demokratisch legitimiert sein. Diese Legitimation ist nicht gegeben, wenn es unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt und Akten zu Vorgängen in Behörden und Ministerien für etliche Jahrzehnte unzugänglich sind. Wir fordern daher die automatische Deklassifizierung von Verschlusssachen nach spätestens 20 Jahren, ohne die Möglichkeit der Verlängerung.

Für eine Demokratie, darin sollten wir uns alle einig sein, stellt Wissen keine Gefahr dar. Im Gegenteil, Transparenz und Offenheit stärken die Demokratie und verhindern Lobbyismus, Korruption und Desinformation. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unseren Vorschlägen.

Vielen Dank.


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