Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

LINKE fordert Fristverlängerung bei Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene

19.01.2017
Jan Korte
Sowjetische Kriegsgefangene im Lager

Von Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, erschienen auf www.linksfraktion.de

Die Sowjetunion hat unbestritten den höchsten Blutzoll während des Zweiten Weltkrieges entrichtet: 27 Millionen Tote, davon 14 Millionen Zivilisten. Fast jede Familie in der UdSSR hatte Opfer zu beklagen. Der Krieg gegen die Sowjetunion wurde von den Nazis und der deutschen Wehrmacht als Angriffs- und Vernichtungskrieg konzipiert und geführt, der alle bis dato geltenden Rechts- und vor allem Zivilisationsregeln suspendierte. Schon vor Beginn des Angriffes wurde in Befehlen und Weisungen klargemacht, dass jedwede Brutalität erlaubt und notwendig sei. In besonderer Art und Weise waren die sowjetischen Kriegsgefangenen betroffen, die auch die ersten Opfer der Vergasungen in Auschwitz waren. Ungefähr 5,7 Millionen Angehörige der Roten Armee gerieten in deutsche Kriegsgefangenschaft. Den sowjetischen Gefangenen wurden alle Rechte, wie sie etwa in der Genfer Konvention festgeschrieben waren, verwehrt. „Die Gefangenen gruben sich Erdhöhlen, um dort Schutz vor Kälte und Regen zu finden, und aßen Gras und Baumrinde, um ihren Hunger zu stillen.“ Insgesamt gingen so etwa 3,3 Millionen an Hunger, Kälte, Krankheiten, Zwangsarbeit zugrunde oder wurden durch massenhafte Erschießungen getötet.

Die sowjetischen Kriegsgefangenen gehören damit zu den größten Opfergruppen des Vernichtungskrieges. Die Sterblichkeitsrate lag bei rund 60 Prozent. Zum Vergleich: Bei westlichen Kriegsgefangenen lag die Todesrate bei 3,5 Prozent. An diesem Zahlenverhältnis wird deutlich, welche verbrecherische und dehumanisierte Ideologie und Kriegsführung beim Angriff auf die UdSSR dominierte. Trotzdem standen sie bis vor kurzem weitestgehend in einem „Erinnerungsschatten“ (Bundespräsident Gauck) und stellten so die größte Gruppe der „vergessenen Opfer“ des nationalsozialistischen Terrors.

Im Bundestag setzte sich seit Jahren vor allem die Linksfraktion dafür ein, dass den letzten Überlebenden der Barbarei wenigstens etwas Gerechtigkeit wiederfährt. Am 18. Mai 2015 kamen alle Sachverständigen einer Anhörung des Haushaltsausschusses zu dem Ergebnis, dass den wenigen ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen, Schätzungen gehen von gerade einmal noch 4.000 Personen aus, eine zumindest symbolische Entschädigung weder moralisch noch sachlich länger vorenthalten werden darf. Daraufhin beschloss am 20. Mai 2015 der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Initiative der LINKEN, dass sowjetische Kriegsgefangene beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen können. In regelmäßigen Anfragen erkundigt sich die Fraktion DIE LINKE seither nach dem aktuellen Stand im Antragsverfahren.

Nach der jüngsten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzungsstand des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene“ (18/10770 ) lagen dem zuständigen BADV zum 2.1.2017 insgesamt 1634 Anträge vor, von denen 935 positiv beschieden, 158 abgelehnt und 156 noch nicht abschließend behandelt wurden. 912 Rotarmisten hätten die Anerkennungsleistung bisher erhalten. Einige hundert Anträge seien noch in Bearbeitung, zum Großteil, weil die Überlebenden noch nicht das nötige Formblatt eingereicht haben. Die Bearbeitung der Anträge - sie dauert bis zu vier Monate – kostet so in vielen Fällen wichtige Zeit, die die hochbetagten Menschen allerdings nicht haben. Über die Hälfte der Antragsteller stammt nach den Angaben der Bundesregierung aus Russland, gefolgt von der Ukraine, Belarus und Georgien.

Die Zahl der Antragsteller hat sich somit in den letzten Monaten zwar weiter positiv entwickelt, insgesamt bleibt sie jedoch hinter den Erwartungen zurück. Rund ein dreiviertel Jahr vor Antragsende hat noch nicht einmal die Hälfte der geschätzten möglichen Anspruchsberechtigten davon Gebrauch gemacht. Während für viele das gesamte Verfahren offensichtlich viel zu spät kommt und sie mittlerweile verstorben sind, erfahren andere erst nach und nach davon. Das ganze Antragsverfahren braucht deshalb mehr Zeit. Denn Namens- und Adresslisten der ehemaligen Kriegsgefangenen gibt es nicht. Die besten Chancen haben sicher jene, die in Verbindung zur Berliner Organisation Kontakte/kontakty stehen, die schon seit Jahren mit ehemaligen Gefangenen zusammenarbeitet oder die in den entsprechenden Veteranenverbänden organisiert sind. Denn offensichtlich können viele Antragsberechtigte erst durch persönliche Anschreiben über die Möglichkeit der Antragstellung informiert werden. Dies setzt jedoch in der Regel längere Recherchen voraus. Zudem ist die Beschaffung der nötigen Unterlagen bei den örtlichen Behörden oftmals kompliziert und für die hochbetagten Antragsteller nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen. Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert alles dafür zu tun, dass wirklich jeder auch einen Antrag stellen kann und dies nicht durch eine zu enge Fristsetzung bürokratisch verhindert wird. Sollten, trotz aller bisherigen Anstrengungen, längst nicht alle Antragsberechtigten bis zum Stichtag am 30. September 2017 erreicht und informiert werden können, muss die Antragsfrist um ein weiteres Jahr verlängert werden. Außerdem sollte gemeinsam mit den Medien und den staatlichen Stellen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion dringend eine Öffentlichkeitsoffensive gestartet werden.

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