Transparenz
Demokratie kostet Geld. Hier beweisen wir Transparenz und listen auf, welche Mittel Ihr Abgeordeter für sein Mandat erhält. In Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: “Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.” Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass nur der Deutsche Bundestag über die Höhe der Entschädigung für Bundestagsabgeordnete entscheiden kann. Das ist zu Recht umstritten, denn wer kann sein Gehalt schon selbst festlegen? Zudem gehen die Meinungen darüber, was eine angemessene Entschädigung für Abgeordnete ist, weit auseinander. Aus diesem Grund wurde ein objektiver Maßstab gefunden, an dem sich die Höhe der Diäten orientiert. § 11 Absatz 1 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes zwingend vor, dass sich die monatliche Abgeordnetenentschädigung an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) bzw. eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6) orientiert. Die genaue Höhe wird in § 11 Absatz 1 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes geregelt. Höhe und Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten):
- 1. Juli 2000: 12.953 DM (6.622,76 Euro)
- 1. Januar 2001: 13.200 DM (6.749,05 Euro)
- 1. Januar 2002: 6.878 €
- 1. Januar 2003: 7.009 €
- 1. Januar 2008: 7.339 €
- 1. Januar 2009: 7.668 €
- 1. Januar 2012: 7.960 €
- 1. Januar 2013: 8.252 €
- 1. Juli 2014: 8.667 €
- 1. Januar 2015: 9.082 €
- 1. Januar 2016: 9.327 €
- 1. Juli 2017: 9.541 €
- 1. Juli 2018: 9.780 €
- 1. Juli 2019: 10.083 €
- 1. Juli 2020: 10.083 €
- 1. Juli 2021: 9.985 €
- 1. Juli 2022: 10.323 €
- 1. Juli 2023: 10.592 €
- 1. Juli 2024: 11.227 €
Die Diäten müssen Abgeordnete ebenso versteuern, wie alle anderen Freiberufler auch. Auf freiwilliger Basis leisten die meisten Abgeordneten aus ihrer Entschädigung Spenden an ihre Partei und an karitative Organisationen. Alle Abgeordneten bekommen eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.051,54 € pro Monat.
Von dieser werden Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung der Wahlkreisbüros sowie Ausgaben für Wahlkreisbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit bestritten. Die Abgeordneten erhalten außerdem eine so genannte Amtsausstattung, um die Kosten abzudecken, die durch das Mandat entstehen. Diese Amtsausstattung umfasst die Einrichtung eines Bundestagsbüros, die Freifahrtberechtigung für Bahn- und Flugverkehr innerhalb Deutschlands und die Benutzung des Fahrdienstes innerhalb Berlins sowie eine steuerfreie Pauschale für Sach- und Personalmittel (Büromaterial, technische Ausstattung, Telefonkosten und ähnliches). Hieraus werden also der gesamte Büro- und Geschäftsbedarf bestritten und Mitarbeiter im Bundestagsbüro sowie im Wahlkreis bezahlt. Weil die Kostenpauschale steuerfrei ist, können Abgeordnete in der Regel keine Steuer mindernden Betriebsausgaben geltend machen.
Jan Korte spendet. Dabei gibt es die regelmäßigen Spenden und Beiträge, die hier aufgelistet sind:
- monatlicher Mandatsträgerbeitrag an die Partei DIE LINKE: 1.050,- Euro - Solidarfonds der Linksfraktion (monatlich): 230,- Euro - Außerdem unterstützt Jan Korte regelmäßig Vereine, Einrichtungen und für Initiativen in seinem Wahlkreis mit Spenden. Darüber wird immer aktuell auf der Startseite dieser Homepage und unter "Im Wahlkreis" berichtet.
Nebeneinkünfte müssen von den Abgeordneten veröffentlicht werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Jan Korte hat keine solcher Einkünfte, veröffentlicht hier aber auch darunter liegende Einnahmen:
Erlöse aus Buchverkäufen:
Jahr 2013: 1130,64 Euro
Jahr 2014: 562,91 Euro
Jahr 2015: 173,20 Euro
Jahr 2016: 83,27 Euro
Jahr 2017: 61,07 Euro
Jahr 2018: 33,31 Euro
Jahr 2020: 1729,18 Euro
Jahr 2021: 339,75 Euro