-
16.01.2014
Über ein halbes Jahr ist nach den Enthüllungen Edward Snowdens verstrichen, ohne dass die Bundesregierung etwas bewirkt hat um die Überwachung der Bevölkerung zu beenden. Sie hat keine eigene Aufklärung betrieben, sondern sich auf Auskünfte von US-Behörden verlassen. Die einzige konkrete Aktivität der Bundesregierung, die Verhandlungen zu einem No-Spy-Abkommen, drohen nun zu scheitern ...
-
18.11.2013
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Entschließungsantrag zum Umgang mit dem NSA-Skandal gestellt. Auf der Sondersitzung des Bundestags am 18. November sollte dieser abgestimmt werden, Union und SPD beschlossen aber, ihn zur Beratung in einen Ausschuss zu überweisen, obwohl der 18. Deutsche Bundestag noch überhaupt keine Ausschüsse hat. In seinem Beitrag zur Geschäftsordnungsdebatte begründet Jan Korte, warum eine sofortige Abstimmung sinnvoll gewesen wäre.
-
03.09.2013
Am 3.9.2013 forderte Jan Korte in der Geschäftsordnungs-Debatte des Bundestags, die Überwachung durch NSA und andere Geheimdienste zu thematisieren. Die Regierungsmehrheit lehnte das ab, mit der Begründung, der Skandal sei aufgeklärt und beendet. Der Auffassung ist sie heute vermutlich nicht mehr.
-
27.06.2013
Der Grundgedanke des Gesetzentwurfes, dass das verfassungsrechtlich garantierte Auskunftsrecht durch eine einfachgesetzliche Regelung gestützt und ausgestaltet werden müsse, um Rechtssicherheit zu schaffen und nicht ständig um die Frage des Umfangs der Auskunftspflichten prozessieren zu müssen, ist zu begrüßen. Die Unklarheiten des Gesetzentwurfs schaffen aber eben keine Rechtssicherheit. Hierzu wären unter anderem klare Vorgaben, zum Beispiel bezüglich der Auskunftsverweigerung und des Geheimschutzes, notwendig, so Jan Korte in seiner Rede zum Entwurf eines Presseauskunftsgesetzes.
-
27.06.2013
Die Idee, mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz alle sieben relevanten Bundesgesetze zu vereinen und dabei das vor sieben Jahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren und an entscheidenden Stellen endlich auch zu verbessern, ist zu begrüßen. Der Gesetzentwurf, welchen die SPD hier vorlegt, verkennt weiter gehende Regelungen der Länder, trägt alle Züge eines Schnellschusses, und ist in dieser Form daher nicht zu gebrauchen, so Jan Korte in seiner Rede zu Protokoll.
-
25.06.2013
Nach dem verheerenden Hochwasser muss schnell und unbürokratisch geholfen werden – ob die bereitgestellten 8 Milliarden Euro dazu ausreichen, ist allerdings zu bezweifeln. Nun müssen zudem die richtigen Schlüsse gezogen werden, um in Zukunft Schäden zu verhindern: Neben baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz muss das Prinzip ‚Ein Deich, ein Stab‘ umgesetzt und Zuständigkeitsgrenzen überwunden werden. Die Reduzierung der finanziellen Unterstützung der Feuerwehren durch den Bund muss zurückgenommen werden. Und es gilt, das Ehrenamt zu stärken, auch in Zeiten des demografischen Wandels. Unser Dank gilt den haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern der betroffenen Kommunen, den vielen Helferinnen und Helfern, dem THW, den Feuerwehren und der Bundeswehr. Die gelebte Solidarität während der Flut sollte der Bundesregierung ein Beispiel sein, wie die Gesellschaft auch funktionieren kann, so Jan Korte in seiner Bundestagsrede zur Regierungserklärung der Kanzlerin, in der er auch auf die Situation in Anhalt-Bitterfeld, vor allem in Aken, hinweist.
-
13.06.2013
Der gemeinsame Entschließungsantrag aller fünf Bundestagsfraktionen zum 23. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten spricht in 16 Punkten einen kleinen Bereich gemeinsam getragener Positionen zu ausgewählten Datenschutzfragen an. Der Antrag ist aber auch, über alle Fraktionsgrenzen hinweg, Ausdruck der Wertschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die gemeinsamen Positionen reichen von der europäischen Datenschutzgrundverordnung über die unverzichtbare lückenlosen Kontrolle der Anti-Terror-Datei bis hin zu den ungelösten Problemen bei der elektronischen Gesundheitskarte. Zu 30 anderen Themen im Bericht konnte keine Einigung erzielt werden. Trotzdem wäre der Antrag eine gute Handlungsanleitung für die Datenschutzpolitik des nächsten Bundestages.
-
13.06.2013
Obwohl die Schaffung eines elektronischen Zugangs zu Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister im Prinzip sinnvoll wäre, lehnt DIE LINKE die entsprechenden Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes ab, da diese Teil einer datenschutzfeindlichen IT-Großprojekte-Politik sind. Einem Projekt, das niemand außer einigen Unternehmen braucht, das voller technischer Mängel und damit massiven Datenschutzrisiken steckt, kann die Linksfraktion nicht zustimmen.
-
16.05.2013
Der von der Regierungskoalition und der SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Einsichtnahme in die Akten des Verfassungsgerichts geht zwar nicht weit genug, aber immerhin in die richtige Richtung. Als DIE LINKE im Dezember 2010 ihren Antrag »Akteneinsichtsrechte Dritter in Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichtes stärken» (Drs. 17/4037) in den Bundestag einbrachte, war der Widerstand noch groß. Offenbar hat Schwarz-Gelb hier eine rasante, aber unvollendete Kehrtwende gemacht, welche - auch wenn sie spät kommt und auf halben Weg stehenbleibt - in ihrer Tendenz erst einmal zu begrüßen ist.
-
16.05.2013
Der Versuch, eine Europäisierung der Datenschutzstandards bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit zu erreichen wäre eigentlich zu begrüßen – stünde der Datenschutz im Vordergrund. Dieses Ziel wird mit der vorliegenden Richtlinie aber verfehlt, die vorsieht, den Datenschutz lediglich um die Bedürfnisse der Sicherheitsbehörden herumzustricken. Sie bedarf keiner »grundlegenden Überarbeitung», sondern muss grundsätzlich neu formuliert werden, erklärt Jan Korte in seiner Rede zu Protokoll zum Vorschlag für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr"
-
25.04.2013
Als erste Folge des neu verabschiedeten E-Government-Gesetzes soll eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes künftig die Nutzung eines elektronischen Zugangs zu Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Bundeszentralregister ermöglichen und die dafür bisher unbedingt vorgeschriebene persönliche Antragstellung hinfällig machen. Das Problem: Die dafür vorgesehene eID-Funktion im neuen elektronischen Personalausweis ist unsicher und konnte bisher nicht mit einer zertifizierten Software ausgestattet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen also gezwungen werden eine unsichere Technik einzusetzen und der Bundesregierung zu glauben, dass das schon in Ordnung gehe. Im Endspurt der Wahlperiode bemüht sich die Koalition einmal mehr um eine Aufbesserung ihrer miesen Bilanz und führt dabei auf ziemlich halsbrecherische Weise einige ihrer fragwürdigen oder sogar gescheiterten Großprojekte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zusammen. Keine Rolle spielen dabei Gefahren für die Daten der Bürgerinnen und Bürger, klare strukturelle Defizite und systembedingte Sicherheitslecks.
-
19.04.2013
DIE LINKE sieht in der elektronischen Verwaltung große Chancen, gemeinwohlorientierte öffentliche Dienste zu stärken und voranzubringen. E-Government bietet enorme Möglichkeiten für mehr Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundesregierung begreift die »Förderung der elektronischen Verwaltung», wie sie ihr Vorhaben im Gesetzentwurf nennt, jedoch vor allem als Chance, ganz wenigen Anbietern in der IT-Branche ordentliche Profite zu organisieren. Zudem legt sie darin das umstrittene und unsichere De-Mail-Verfahren als wesentliche Grundlage für die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung fest. Schwarz-Gelb hat mit dem Gesetzentwurf verpasst, die elektronische Verwaltung voranzubringen, die Akzeptanz durch die Bevölkerung zu erhöhen und die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
-
21.03.2013
Wenn Union, FDP und die SPD zusammen einen Gesetzentwurf zur inneren Sicherheit hochjubeln ist Skepsis angesagt. Zu Recht: Für den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf persönliche Daten müssen höchste rechtsstaatliche Standards gelten. Ein Richtervorbehalt, dessen Aushebelung in dem Gesetzentwurf schon vorgesehen ist, gehört nicht dazu. Mit diesen hochsensiblen Daten zudem Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen ist krass unverhältnismäßig. Die von der Regierungskoalition und der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen bedeuten eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen. Zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie führt aber nur eine massive Beschränkung und Einschränkung von Überwachungsbefugnissen, wie DIE LINKE es fordert.
-
14.03.2013
Den Boom des Niedriglohnsektors in den letzten Jahren ist ein Indikator für den schleichenden Rückzug des Staates und die Privatisierung von eigentlich öffentlichen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben. Der Staat spart am Sicherheitspersonal und finanziert stattdessen öffentlichkeitswirksame Sicherheits-Großprojekte, die Bürgerrechte einschränken, deren Nutzen aber nicht erwiesen ist. DIE LINKE fordert eine Abkehr von einer Politik der Inneren Sicherheit, die sich bewusst der rechtlichen Grauzonen bedient, die der Einsatz privater Sicherheitsdienstleister eröffnet, so Jan Korte in seiner Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE »Privatisierung der öffentlichen Sicherheit rückgängig machen»
-
28.02.2013
Nachdem sich die Bundesregierung wieder einmal geweigert hatte einem Journalisten darüber Auskunft zu erteilen, wie viele NS-belastete Mitarbeiter der Bundesnachrichtendienst (BND) zwischen 1956 und 1980 hatte, mussten am 20. Februar 2013 die Richter des Bundesverwaltungsgerichts über das Auskunftsrecht der Presse entscheiden (6 A 2/12). Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Pressegesetze der Länder auf den BND als Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels einer bundesgesetzlichen Regelung der presserechtliche Auskunftsanspruch aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann. Da es sich hierbei aber nur um einen Mindestanspruch handelt, besteht dringender Handlungsbedarf. Beim vorgelegten Gesetzentwurf der SPD handelt es sich allerdings um einen Schnellschuß, der am bestehenden status quo nichts Wesentliches ändern würde.
-
28.02.2013
Weder ist die anlasslose Speicherung von Flugpassagierdaten ohne Eingriff in Bürgerrechte und in den Datenschutz umsetzbar, noch ist es erwiesen, dass sie tatsächlich ein wirkungsvolles Instrument bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität ist. DIE LINKE bleibt bei ihrem Nein zur Vorratsdatenspeicherung, so Jan Korte in seiner Rede zu Protokoll
-
21.02.2013
E-Government birgt großes Potenzial für gemeinwohlorientierte öffentliche Dienste. Es kann neue Möglichkeiten der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern befördern. E-Government kann aber auch, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, das Gegenteil bewirken: soziale Ausgrenzung, Entdemokratisierung, Datenschutzprobleme, Bürokratisierung und enorme Kosten. Einige E-Government-Großprojekte der letzten Jahre, wie ELENA, die elektronische Gesundheitskarte oder der elektronische Personalausweis, sind an der eigenen Gigantonomie und sozialen Schieflage gescheitert. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen diese nun mit einem noch größenwahnsinnigeren Gesetz nachträglich legitimiert und reanimiert werden, denn E-Government ist ein große Profite versprechendes Geschäft. Mit mehr Transparenz und Teilhabe hat der Gesetzentwurf hingegen wenig zu tun.
-
21.02.2013
Die Bundesregierung hat es geschafft, einen Gesetzentwurf für ein neues Bevölkerungsstatistikgesetz einzubringen, ohne dabei ihre sonst übliche Datensammelwut an den Tag zu legen. Die Anpassungen an die aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse sind notwendig, unter Datenschutzaspekten korrekt und daher zustimmungsfähig, im Gegensatz zur Erhebung privatester Daten, z. B. bei der Volkszählung. Politik sollte sich dennoch möglichst wenig von Statistiken abhängig machen: Der direkte Kontakt zu den Menschen und Elemente partizipativer Demokratie sind notwendig, um Politik an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten.
-
31.01.2013
Mit den unklaren und intransparenten Regeln für die Bestandsdatenauskunft stiftet Schwarz-Gelb Verwirrung und schafft ein hohes Missbrauchs- und Fehlerpotential. Statt das Bundesverfassungsgericht wieder einmal als verlängerte Rechtsabteilung der Bundesregierung zu missbrauchen und die Grenzen der Verfassung bis zur Kante auszunutzen, hätte die Bundesregierung im Sinne der Bürgerrechte hohe Hürden für die Bestandsdatenauskunft formulieren können. Denn nicht alles, was verfassungsmäßig erlaubt ist, ist auch richtig.
-
13.12.2012
Eine verbindliche, einheitliche und möglichst hohen Standards genügende Datenschutzregelung für alle Mitgliedstaaten ist dringend notwendig. Wie die Grundverordnung im Detail ausgestaltet werden soll ist heftig umstritten. Während die Koalitionsfraktionen versuchen im Entwurf wirtschaftsliberale Lockerungen im Unternehmens- und Verbraucherbereich durchzusetzen, kämpfen Linke und Datenschützer für eine Ausweitung des Datenschutzes, die auch die zahlreichen Umsetzungsdefizite hierzulande beheben soll. Wie groß der Spielraum für wirksame Verbesserungen tatsächlich ist, bleibt abzuwarten und Skepsis ist durchaus angebracht. Die Datenschützer der EU haben mit dem ausführlichen Bericht der Art. 29-Gruppe zahlreiche wichtige Verbesserungsvorschläge gemacht, die für konstruktive Kritiker die Richtschnur der weiteren Verhandlungen darstellt. Insbesondere geht es dabei um die unbedingte Beibehaltung einer »weiten» Definition von personenbezogenen Daten und die Konkretisierung der Bedingungen für wirksame Einwilligungsregelungen. Ein Zerreden und »Spiel auf Zeit» durch die Regierung muss verhindert werden.